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Beglaubigung von Kopien oder Abschriften

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für eine Beglaubigung beträgt im Regelfall je Seite 5 Euro. Es sind jedoch auch andere Gebühren je nach Art und Umfang möglich.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.