Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus.
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Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel unten als Link
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Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz.
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Angabe der Fahrschule
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.
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Angabe zum Erhalt des Führerscheins
Seit 01.07.2010 wird die Fahrerlaubnis nach Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung durch die Aushändigung eines vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung (kurz VNF) erteilt.
Der Kartenführerschein (KFS) wird erst nach Bestehen der Prüfung hergestellt.
Damit vermeidet das Land Berlin unter anderem die Herstellung überflüssiger KFS und ermöglicht den Fahrerlaubnisbewerbern, durch Beschleunigung des Antragsverfahrens zügig die Prüfungszulassung zu erhalten.
Der KFS bleibt jedoch von hoher Bedeutung, da er als Nachweisdokument für Fahrten ins Ausland und vor allem nach Ablauf des befristeten VNF für das Führen von Kraftfahrzeugen unverzichtbar ist. Der VNF ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis grundsätzlich als Nachweis drei Monate gültig.
Das Land Berlin bietet zwei Varianten zum Erhalt des KFS an:
Direktversand durch die Bundesdruckerei (4,85 € Zusatzkosten) oder
Zusendung durch die Fahrerlaubnisbehörde per einfacher Post.
Bei Interesse an einem schnellen Erhalt des KFS oder bei Planung einer Auslandsfahrt wird dringend empfohlen, die erste Variante (Direktversand) zu wählen.
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Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E
Die Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann bei jedem Berliner Bürgeramt oder beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde) beantragt werden