Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung
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Leistungsbeschreibung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf eine weitere Beförderungsart oder ein zusätzliches Beförderungsgebiet.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von 5 Jahren erteilt.
Voraussetzungen
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Mindestalter:
21 Jahre
19 Jahre für Krankenkraftwagen
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Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Vorbesitz der Klasse B: 2 Jahre
für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
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Ortskenntnisse
Nachweis der Ortskenntnisse für Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen durch eine Ortskundeprüfung.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist spätestens bei Aushändigung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis bzw. Pass
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Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
Belegart "O", kann bei jedem Bürgeramt in Berlin beantragt werden
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Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Funktions- und Leistungstest
Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
Nur für Krankenkraftwagen
Gebühren
Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 42,60 Euro
Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 220,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.