Umtausch eines Kartenführerscheins
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Leistungsbeschreibung
Antrag auf Umtausch eines Kartenführerscheins, z.B. bei Namensänderung, bei Beschädigung des Kartenführerscheins oder wenn die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.
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Voraussetzungen
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Inhaber eines Kartenführerscheins
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel unten als Link.
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Kartenführerschein
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ggf. Sehtest/augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Für Klassen A und B bitte einen Sehtest einreichen, für Klassen C und D bitte ein augenärztliches Zeugnis einreichen.
Gebühren
Umtausch Kartenführerschein: 36,70 Euro
Expressherstellung des Führerscheins: zusätzlich 6,75 Euro
Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung und Abholung ist in diesem Fall nur im Führerscheinbüro Puttkamerstraße möglich.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Der Umtausch eines Kartenführerscheins kann bei jedem Berliner Bürgeramt beantragt werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.