Begleitetes Fahren mit 17
Als PDF herunterladen
Leistungsbeschreibung
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Gebühren
Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 51,10 Euro
zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis kann bei jedem Berliner Bürgeramt oder beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Fahrerlaubnisbehörde, beantragt werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.