Fundsachen abgeben
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Leistungsbeschreibung
In allen Bürgerämtern sowie den Polizeidienstellen der Stadt als auch im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden.
Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden.
HINWEIS:
Ausgenommen davon sind eindeutig absichtlich entsorgte Sachen, wie z. B. Möbelstücke und erheblich zerstörte Gegenstände.
Diese sind dem örtlichen Ordnungsamt zu melden.
Weiterhin ausgenommen sind Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, U- bzw. S-Bahn), die der jeweiligen Verkehrseinrichtung (BVG bzw. Deutsche Bahn AG) anzuzeigen sind.
Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben.
Voraussetzungen
-
Bei Fund
Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
- Fundort
- Fundzeit sowie
- die detaillierte Beschreibung der Sache.
Erforderliche Unterlagen
-
Keine Unterlagen erforderlich
Gebühren
Die Abgabe von Fundsachen ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern, der Polizei oder direkt im Zentralen Fundbüro in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.