Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der
Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
- Kinderreisepässe sind 6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung;
- die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist
- sie können aktualisiert (mit einem neuen Lichtbild versehen) werden, auch unabhängig von einer Verlängerung
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Informieren Sie sich bitte unbedingt
vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die
Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie im
Reiseratgeber des auswärtigen Amtes (siehe unten).