Als Inhaber/in eines Reisepasses (ePass) oder eines vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen.
Dies gilt ebenso für den Verlust eines Kinderreisepasses - anzeigepflichtig ist der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt die Verlustanzeige nicht.
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen.
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.