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Melderegisterauskunft einholen

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Gebühren

  • Melderegisteraukünfte je angefragte Person 5 EUR.
  • Auskunft nach Archivrecht 10 EUR.
  • Ist für die Auskunft ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich, erhöht sich diese Gebühr auf 28,00 EUR.

Bei schriftlichen Anfragen
  • überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über ...(Name der angefragten Person). Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.

Hinweis: Verrechnungsschecks, Lastschrifteinzugsermächtigungen und Briefmarken werden im LABO nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache kann die Auskunft direkt erteilt werden.
Bei schriftlichen Anfragen, je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde, bis zu 3 Wochen.

Onlineabwicklung:

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.