Personalausweisverlust
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Leistungsbeschreibung
Als Inhaber/in eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, der Ausweisbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Personalausweises anzuzeigen.
Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt die Verlustanzeige nicht.
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen.
Hinweis bei Verlust eines neuen Personalausweises mit aktiver Online-Funktion:
Wenn Ihnen ein neuer Personalausweis (ausgestellt nach dem 01.11.2010) abhanden gekommen ist, können Sie die Sperrung der bei Aushändigung aktivierten "Online-Funktion" unabhängig von der Verlustanzeige bereits telefonisch veranlassen. Nähere Informationen dazu weiter unten (siehe Publikationen).
Voraussetzungen
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Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Verlustanzeige wird sofort ausgestellt.
Publikationen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.