Sie benötigen einen Personalausweis
- weil Sie 16 Jahre alt werden (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung)
- weil die Gültigkeit des alten Personalausweises abgelaufen ist
- weil Ihr Personalausweis in Verlust geraten ist
- weil Sie einen anderen Namen angenommen haben, z.B. wegen Heirat
Seit dem 1.11.2010 gibt es den
Neuen Personalausweis, in neuem Format mit neuen und modernen Funktionen und neuen Möglichkeiten für seinen Besitzer.
Bitte informieren Sie sich hierüber im Punkt
Publikationen (weiter unten)
Wenn Sie sich in Folge von Krankheit oder wegen körperlichen Behinderungen nicht oder nur in Begleitung in der Öffentlichkeit bewegen können, ist auch ein Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Das Antragsformular finden Sie weiter unten. Bitte nehmen Sie auch Kontakt zu Ihrem Bürgeramt auf.
Hinweis:
mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sog. Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.