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Meldebescheinigung beantragen

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für eine Bescheinigung aus dem Melderegister beträgt 5 EUR,
für jede weitere Person auf derselben Bescheinigung zusätzlich 2,50 EUR.

Gebührenfrei in Rentenangelegenheiten, weitere Gebührenbefreiungsmöglichkeiten auf Anfrage

  • Bei schriftlichen Anfragen überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto der entsprechenden Behörde an die sie Ihren Antrag richten.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

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Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.