Anschriftenänderung in dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I
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Leistungsbeschreibung
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Anschriftenänderung ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Anschrift auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
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Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung
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ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
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ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
Sofern Halter eine juristische Person ist.
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ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
Sofern Halter eine juristische Person ist.
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ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
Sofern Halter eine juristische Person ist.
Gebühren
10,70 Euro - 25,60 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.