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Aktuelle Informationen

Auf dieser Seite befinden sich immer die aktuellsten Informationen, Hinweise und Tipps.

Hinweis - Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Seite des Bundesministeriums des Innern(Externer Link).

Neuer Personalausweis seit dem 1. November 2010

Seit dem 1.11.2010 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland den Neuen Personalausweis .

Hier(Externer Link) finden Sie umfassende Informationen rund um dieses Thema

Als Berliner können Sie den Antrag bei jedem Berliner Bürgeramt stellen. Zu den Antrags-
voraussetzungen kommen Sie hier.

Keine Lohnsteuerkarten mehr aus Papier

Seit dem Jahr 2011 gibt es nur noch die Elektronische Lohnsteuerkarte.
Damit entfällt die bisher gewohnte Zusendung einer Lohnsteuerkarte in Papierform.

Bitte informieren Sie sich zu den Einzelheiten auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.

Samstagssprechstunde in den Berliner Bürgerämtern
In Umsetzung der Ergebnisse umfangreicher Befragungen ihrer Kundinnen und Kunden bieten die Bürgerämter mehrerer Berliner Bezirke seit April 2006 eine Öffnungszeit auch am Sonnabend von
09:00 Uhr - 13:00 Uhr an.
Samstagsdienst

Übersicht Samstagssprechstunde Berliner Bürgerämter 2012 laden »

(Samstagsdienst, 33316 KB)
Terminvereinbarung
Die Bürgerämter bieten Ihnen den Service der Terminvereinbarung auch "online".
Direkt buchen können Sie über eine der angebotenen Dienstleistungen, dort unter "Wo können Sie hin?" und der Auswahl des gewünschten Standortes.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Bürgeramt oder nutzen Sie hierzu einen der Links unter Kontakt.
Passanträge seit 23. Dezember 2009
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV -) vom 23. Dezember 2009 - GMBl. S. 1686 - ist seit dem 23. Dezember 2009 bei Beantragung eines Passes die Passbewerberin/der Passbewerber hinsichtlich des Bestehens bzw. Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu befragen. Entsprechende Vordrucke werden bei Antragstellung im Bürgeramt bereitgehalten.
Lebenslage "Brieftaschenverlust" seit 2007
Die Berliner Bürgerämter bieten den Service "Lebenslage Brieftaschenverlust" an.

Seit dem 2. Mai 2007 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl in jedem Bürgeramt zu stellen. Terminvereinbarungen sind möglich. Auf Wunsch werden die Dokumente dann per Post zugestellt.

Dieser Service wurde in Zusammenarbeit des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und den Berliner Bürgerämtern entwickelt und eingeführt. Damit entfallen lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.

Nähere Informationen können bei jedem Bürgeramt eingeholt werden.
Kinderreisepass

Bedingungen für Kinderreisedokumente bei der Einreise in die USA

Nach den seit 26. Oktober 2006 gültigen Einreisebestimmungen für die USA gelten im Rahmen des „Visa Waiver Program“1 (Visa-Verzichts-Programm) für Kinderreisedokumente die folgenden Bedingungen:

- Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können weiterhin für die visafreie Einreise in die USA genutzt werden.

- Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, können für die Einreise in die USA nur genutzt werden, wenn zugleich ein Visum beantragt und erteilt wurde.

- Eine visafreie Einreise in die USA ist nach wie vor möglich, wenn das Kind über einen regulären Reisepass (also keinen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass) verfügt. Diese regulären Reisepässe können auf Wunsch der Eltern für Kinder jeden Alters beantragt werden. Dies ist im Übrigen günstiger als ein USA-Visum. Auch reguläre Reisepässe, die Kindern vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden und noch keine biometrischen Daten im Chip enthalten, berechtigen zur visafreien Einreise.

Kinderausweise oder der Eintrag des Kindes im Reisepass der Eltern reichen dagegen nicht für die Einreise unter dem Visa-Waiver-Programm aus.

1Das Visa-Waiver-Programm der USA erlaubt es den Bürgern der an diesem Programm teilnehmenden Staaten, für kürzere Aufenthalte ohne Visum in die USA einzureisen. Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt.
Emails mit elektronischer Signatur
Emails mit elektronischer Signatur können zur Zeit noch nicht anerkannt werden. Die Bürgerämter und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten verfügen noch nicht über die erforderliche Technik, die es erlaubt elektronisch signierte Dokumente zu bearbeiten bzw. zu erstellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.