Förderung der bezirklichen Freiwilligenagenturen

Seit 2018 fördert die Senatskanzlei bezirkliche Freiwilligenagenturen in Berlin. Die flächendeckende Förderung ermöglicht eine dauerhafte Stärkung der Engagement-Infrastruktur und schafft wichtige Anlaufstellen für Engagierte in den Bezirken.

Mit dem Förderprogramm der Senatskanzlei werden in den Bezirken bestehende Freiwilligenagenturen ausgebaut oder neue Freiwilligenagenturen aufgebaut, wenn es vor Ort noch keine gibt.

Die Details der Förderung sind geregelt in den “Verwaltungsvorschriften gemäß § 6 AZG über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen”, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin, 70. Jahrgang Nr. 1, ausgegeben am 03.01.2020.

Weitere Informationen zu Freiwilligenagenturen in Berlin.

Überbezirkliche Begleitung der bezirklichen Freiwilligenagenturen

Der Senat unterstützt die Arbeit der bezirklichen Freiwilligenagenturen in vielfältiger Weise. Ein wichtiger Baustein besteht darin, dass die bezirklichen Freiwilligenagenturen individuell gecoacht werden und die Möglichkeit erhalten, an einem maßgeschneiderten Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Darüber hinaus finden Veranstaltungen zur Vernetzung und zum Austausch guter Praktiken zwischen den Freiwilligenagenturen statt. Zu diesem Zweck fördert die Senatskanzlei das Projekt „Begleiten, Vernetzen, Weiterentwickeln: Die Stärkung und Profilierung der Berliner bezirklichen Freiwilligenagenturen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) e.V.

  • Freiwilligenagenturen Amtsblatt Berlin

    Verwaltungsvorschriften gemäß § 6 AZG über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen auf S. 3ff.

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