Vom Mauerfall 1989 zur neuen Verfassung 1995
Mit dem Fall der Mauer [Film] am 9. November 1989 und der Wiedervereinigung war die Teilung der Stadt überwunden, die letzten Truppenteile der ehemaligen Besatzungsmächte verließen bis 1994 die Stadt. Am 20. Juni 1991 beschloss der Bundestag, dass Parlament und Regierung ihren Sitz in Berlin nehmen werden. Im gleichen Jahr zog der Regierende Bürgermeister mit der Senatskanzlei vom Rathaus Schöneberg ins Berliner Rathaus („Rotes Rathaus“) im Bezirk Mitte. Seit 1993 hat das Abgeordnetenhaus, das Berliner Landesparlament, seinen Sitz im Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtages.Die Berliner Verfassung ist in einer Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mit 75,1 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen worden. In großen Teilen schreibt sie die Berliner Verfassung von 1950 fort. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Vertiefung einklagbarer Grundrechte und die Erweiterung des Katalogs der Staatsziele (unter anderem das Recht auf Arbeit, Bildung und angemessenen Wohnraum). Auch Umwelt- und Datenschutz haben jetzt Verfassungsrang. Die Beteiligungsrechte der Bürger durch Elemente der direkten Demokratie wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sind erweitert worden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof überwacht die Einhaltung der Verfassung.




