Berlin verteilt kostenlos 1,6 Millionen FFP-2-Masken an Menschen mit geringem Einkommen, an Obdachlose und Geflüchtete

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 30.03.2021

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Für Menschen mit geringem Einkommen, Obdachlose und Geflüchtete werden derzeit 1,6 Millionen FFP-2-Masken in Einrichtungen der Bezirke, der Wohnungslosenhilfe und in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) verteilt.

Ab Mittwoch, dem 31. März 2021, gelten in Berlin strengere Regeln, die der Berliner Senat in der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt hat. Demnach besteht in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine FFP-2-Maskenpflicht, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im Einzelhandel, in Handwerks- und Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr. Um auch Menschen mit geringem Einkommen einen besseren Infektionsschutz zu gewährleisten, werden die FFP-2-Masken kostenlos und unbürokratisch in Einrichtungen der Bezirke verteilt. Dort werden die Ausgabeorte und -zeiten bekanntgegeben.

Anspruch auf kostenlose Masken haben die mehr als 600.000 Berlinerinnen und Berliner mit einem «berlinpass», den Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung bekommen. Auch Bafög-Empfängerinnen und Empfänger sowie Azubis, die Ausbildungsbeihilfe erhalten, können sich die FFP-2-Masken abholen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales organisiert die Ausgabe der Masken an Wohnungslose und Geflüchtete. Die Sozialverwaltung liefert an die Einrichtungen der Kältehilfe und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF).