Informationen zum berlinpass-BuT

Schulzubehör auf dem Schreibtisch

Informationen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)

Mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder einer Schule können Sie oder Ihr Kind den berlinpass-BuT erhalten. Er dient als vereinfachter Nachweis, dass Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie legen den Pass in der Kita, in der Schule, beim Anbieter des Schulessens oder beim Nachhilfe-Anbieter vor, um Ermäßigungen zu erhalten.

Mit dem berlinpass-BuT sind Sie oder Ihr Kind berechtigt, die folgenden Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch zu nehmen:

  • kostenlose Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita oder Schule
  • Vergünstigung des Kita- oder Schulmittagessens
  • wenn notwendig, kostenloser Nachhilfeunterricht

Beantragung

Der berlinpass-BuT wird seit dem 1. Mai 2018 nicht mehr in der Schule ausgestellt, sondern direkt im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Darwinstr. 14-18 (Eingang Goslarer Ufer 1) in 10589 Berlin. Um ihn zu bekommen, müssen SIe dem LAF folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine Bescheinigung über den Kitabesuch oder eine Schulbescheinigung/Schülerausweis
  • ein Passfoto

Sowohl die kostenlose Schülerbeförderung als auch das Schulmittagessen von Klasse 1-6 sind kein Bestandteil des BuT mehr.

Die kostenlose Schülerbeförderung kann seit August 2019 über die BVG online bestellt werden, wenn man in Besitz eines Schülerausweises I ist.

Alle weiteren Informationen auf den Seiten des LAF oder MEHRSPRACHIGE Informationen zur Förderung von Schüler:innen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.