Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die bei baulichen Maßnahmen anfallen. Zum Beispiel Beton- und Putzabfälle, Ziegel, Steine oder Fliesen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.