Drucksache - VIII/0749
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien möge zeitnah verbindliche Vergabekriterien für Sondermittel ab dem Haushaltsjahr 2020 erarbeiten und diese der BVV zur Beschlussfassung vorlegen. Das Merkblatt für die Antragsteller ist entsprechend zu überarbeiten.
Begründung: Während in anderen Bezirken konkrete Kriterien für die Vergabe von Sondermitteln in der BVV bestehen (z. B. Obergrenze des Förderbetrags pro Projekt bzw. Träger, fester Mindesteigenanteil, Karenzzeiten für einzelne Projekte bzw. Träger), ist dies in Treptow-Köpenick ausweislich des Merkblatts für Antragsteller bislang weitgehend unbestimmt. Hier erscheint eine Konkretisierung sinnvoll, denn damit könnten mehr innovative, neue und kleinere Projekte gefördert und die Transparenz für alle Beteiligten über die Fördervoraussetzungen erhöht werden. In einigen Fällen haben sich die Sondermittel außerdem zu einer Dauerfinanzierung für einzelne Träger und Projekte entwickelt, was den Zweck der Sondermittel konterkariert. Da der Haushalt für 2020/2021 noch festgelegt wird, könnten mehrjährige Projekte, die auch in Zukunft gefördert werden sollen, über die Verstärkung der Mittel der entsprechenden Fachbereiche zur Verfügung gestellt werden. |
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