Drucksache - VIII/0731
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter gemäß Baugesetzbuch auch von gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften ausgeübt werden kann.
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