Drucksache - VIII/0731  

 
 
Betreff: Ausübung des Vorkaufsrechts durch Wohnungsbaugenossenschaften
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0507/26/19
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, DIE LINKEBzVV
Verfasser:1. Gabriele Schmitz
2. Uwe Doering
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
04.04.2019 
25. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Empfehlung
30.04.2019 
29. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.05.2019 
26. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0507/26/19)
Anlagen:
Antrag, 25.03.2019, SPD, DIE LINKE
Beschlussempfehlung, 30.04.2019, StaB
Beschluss, 16.05.2019, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter gemäß Baugesetzbuch auch von gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften ausgeübt werden kann.

 

 
 

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