Drucksache - VIII/0540  

 
 
Betreff: Nachfragen zur Großen Anfrage "Parteipolitische Neutralität von Jugendfreizeiteinrichtungen"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Denis Henkel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
30.08.2018 
18. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
27.09.2018 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 21.08.2018, AfD

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit 2018 alle Zuwendungsbescheide des Senats für Projekte der politischen Bildung folgenden Zusatz enthalten:
    "Ich bitte zu beachten, dass der Zuwendungsgeber (hier die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung) der staatlichen Neutralitätspflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass die von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geförderten Maßnahmen nicht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen dürfen."?
  2. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt für sich im Hinblick auf das politische Engagement staatlich geförderter Jugendfreizeiteinrichtungen, insbesondere in dem konkreten Fall des JuKuZ "rard Philipe" (vgl. Nr. 8 der Großen Anfrage "Parteipolitische Neutralität von Jugendfreizeiteinrichtungen")?
 
 

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