Drucksache - VIII/0248  

 
 
Betreff: Wohnberechtigungsscheine für Asylbewerber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:1. Andrea Lorenz
2. Oliver Lamprecht
3. Denis Henkel
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
20.07.2017 
9. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 10.07.2017, AfD

  1. Wurden oder werden vom Bezirksamt Wohnberechtigungsscheine (WBS) entgegen der kein Ermessen zulassenden bundesgesetzlichen Regelung in § 27 Absatz 2 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) an Personen erteilt, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder der Berliner Ausländerbehörde lediglich Aufenthaltsgestattungen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 bzw. § 63 Absatz 3 Satz 2 des Asylgesetzes (AsylG) erhalten haben und, falls ja, wie viele WBS wurden in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils an Personen mit Aufenthaltsgestattungen vom Bezirksamt, wie nach Pressemeldungen von einigen anderen Berliner Bezirksämtern laufend geschehen, erteilt?
  2. Falls nein zu 1.:

2.1 In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Erteilung eines WBS von Personen mit Aufenthaltsgestattungen vom Bezirksamt in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils abgelehnt?

2.2 In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2014 bis 2016 Widersprüche gegen die versagte Erteilung eines WBS durch Antragsteller mit Aufenthaltsgestattung erhoben und vom Bezirksamt beschieden?

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage (Landesgesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschriften) könnte der Senat von Berlin nach Auffassung des Bezirksamts die zwingende bundesgesetzliche Regelung in § 27 Absatz 2 Satz 2 WoFG "aushebeln" und ist dies zu erwarten bzw. zu befürchten?

 

 
 

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