Drucksache - VIII/0046  

 
 
Betreff: Versorgung wohnungsloser Menschen in Treptow-Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, SozJug
Verfasser:Romana SethKlemm, Gernot
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
15.12.2016 
3. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
26.01.2017 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
02.03.2017 
5. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 06.12.2016, SPD
Handreichung, 14.12.2016, BzVV
Schriftliche Beantwortung, 14.12.2016, BA

  1. Wie viele Menschen in Treptow-penick gelten nach Kenntnisstand des Bezirksamtes als wohnungs- und wie viele als obdachlos? Bitte aufschlüsseln nach Alter (unter 18, 18 bis 25, 25 bis 50 und über 50), Geschlecht und Migrationshintergrund.
  2. Welche Einrichtungen der Obdachlosen- und Kältehilfe gibt es im Bezirk und war deren Finanzierung auskömmlich? Bitte aufschlüsseln nach Träger und Kapazität.
  3. Wie viele Menschen leben im Bezirk in Notunterkünften? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund.
  4. Wie viele Menschen leben im Bezirk in öffentlich geförderten Unterkünften? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund.
  5. Wie hoch ist jeweils die durchschnittliche und die höchste Verweildauer in den Notunterkünften und in den öffentlich geförderten Unterkünften?
  6. Wie viele obdachlose Menschen konnten seit 2014 vorübergehend oder dauerhaft in eigene Wohnungen, betreutes Wohnen oder Pflegeeinrichtungen vermittelt werden? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Art der Unterbringung.
  7. Wie ist die Einschätzung, wie viele Obdachlose mit den angebotenen Hilfen nicht erreicht werden können?
  8. Wie viele Beratungskontakte gab es in 2015 und bisher in 2016?
  9. Ist bekannt, ob und, wenn ja, wie viele obdachlose Menschen in den Unterkünften oder auf der Straße seit 2014 verstorben sind?
  10. Wie viele Männer und Frauen sind ohne Angaben über den weiteren Verbleib als „unbekannt verzogen“ seit 2014 erfasst?
  11. Wie viele Obdachlose sind krankenversichert und wie viele nicht?
  12. Welche Stellen, die eine medizinische Versorgung der obdachlosen Menschen gewährleisten, stehen zur Verfügung und wie war die Auslastung?
  13. Welche Anlaufstellen, in denen obdachlose Menschen eine warme Mahlzeit erhalten können, gibt es und wie viele Mahlzeiten werden wöchentlich ausgegeben?
  14. Welche Brennpunktorte im Bezirk sind bekannt, an denen sich besonders viele oder besonders oft wohnungslose Menschen aufhalten beziehungsweise auch nächtigen?
  15. Wie schätzt das Bezirksamt die Entwicklung in den nächsten drei Jahren ein und welche Maßnahmen sind geplant?

Frage 1:

Wie viele Menschen in Treptow-Köpenick gelten nach Kenntnisstand des Bezirksamtes als wohnungs- und wie viele als obdachlos? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund?

Antwort:

In der Koordinationsstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungsverlust in Treptow-Köpenick wird eine Wohnungslosenstatistik geführt mit einer Stichtagerhebung zum jeweils 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres. Die zu erhebenden Daten sind mit der Senatsverwaltung abgestimmt.

Bei den in der Wohnungslosenstatistik erhobenen Daten handelt es sich um die Daten von den Personen, die durch die Koordinationsstelle Treptow-Köpenick in ihrer Zuständigkeit an dem entsprechenden Stichtag untergebracht waren. Diese Personen sind wohnungslos und unfreiwillig obdachlos, so dass im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringungspflicht eine Unterbringung erfolgen muss. Eine Statistik, wie viele Personen von welchen Sozialämtern zu den Stichtagen im Bezirk Treptow-Köpenick untergebracht sind, wird nicht geführt. Eine darüber hinausgehende Erfassung anderer wohnungsloser Menschen erfolgt hier nicht.

Genaue Daten finden sich in Tabelle 2 und 3 der Handreichung zur Drs.Nr. VIII/0046.

Die Zahl der durch das Sozialamt unterzubringenden Flüchtlinge hat sich von rd. 300 im Januar 2016 auf über 1.000 im November 2016 erhöht, ohne dass entsprechende Personalmehrbedarfe für die Koordinierungsstelle und die Soziale Wohnhilfe von der Senatsverwaltung für Soziales akzeptiert worden sind. Die betroffenen Mitarbeiter*innen haben deshalb Überlastungsanzeigen vorgelegt.

 

Frage 2:

Welche Einrichtungen der Obdachlosen- und Kältehilfe gibt es im Bezirk und war deren Finanzierung auskömmlich? Bitte aufschlüsseln nach Träger und Kapazität.

Antwort:

Nicht vertragsgebundene Obdachloseneinrichtungen im Bezirk Treptow-Köpenick:

Hier handelt es sich um Einrichtungen von gewerblichen Unternehmen und freien Trägern, die in ihren jeweiligen Einrichtungen Plätze zur Unterbringung von obdachlosen Personen und/oder geflüchteten Menschen mit anerkanntem Status anbieten. Eine Belegung der Einrichtungen erfolgt über die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) durch die Sozialen Wohnhilfen sämtlicher Berliner Bezirke. Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt über die jeweiligen festgesetzten Tagessätze, die dann einheitlich für ganz Berlin gelten. Durch den Leistungsträger (i. d. R. SGB II oder SGB XII) erfolgt für einen Leistungsempfänger die Kostenübernahmeerklärung und Abrechnung der Unterbringung im Rahmen der Kosten der Unterkunft.

Für die nichtvertragsgebundenen Obdachloseneinrichtungen gelten Mindestanforderungen, die in der Anlage zur Rahmenvereinbarung der BUL definiert sind. Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird regelmäßig (mind. 1 x jährlich) kontrolliert. Der Bezirk, in dessen örtlicher Zuständigkeit sich eine Einrichtung befindet, ist bei dieser Einrichtung für die Kontrolle und Einhaltung der Mindestanforderungen zuständig und auch für die Festsetzung der Tagessätze.

Folgende nicht vertragsgebundene Obdachloseneinrichtungen befinden sich in Treptow-Köpenick:

Eine genaue Auflistung der Einrichtungen finden sich in Tabelle 4 der Handreichung zur Drs.Nr. VIII/0046.

Im Dezember 2016 erfolgt die Fertigstellung der Obdachlosenunterkunft in Bohnsdorf, Dahmestr. 33 mit einer Kapazität von 80 Plätzen. Hier hat das Amt für Soziales in Kooperation mit dem Unionhilfswerk die Einrichtung entwickelt. Durch den unter dem gleichen Dach untergebrachten Kiezklub sind Integrationsmaßnahmen vorgesehen. Die Abnahme der Einrichtung ist am 03.01.2017 geplant.

Mit der Unternehmensgruppe Matthias Große (dazu gehören u. a. die Wohnheim Köpenick u. G. und die Wohnheim „Haus Charlotte“ u. G.) sind sämtliche Einrichtungen gemeinsam mit dem Amt für Soziales geplant und abgesprochen worden. Eine Erweiterung der Platzkapazität ist hier auch schon länger in gemeinsamer Absprache vorgesehen. Das Amt für Soziales begleitete seit 2009 die Obdachloseneinrichtung Haus Hebron bis zum Umzug in die Hartriegelstraße am Runden Tisch und in zahlreichen Gesprächen mit der Bürgerinitiative, um die Akzeptanz in der Bevölkerung herzustellen. Auch am neuen Standort ist das Amt für Soziales bei dem neu entstandenen Nachbarschaftstreffen präsent.

Bei der Aushandlung des Tagessatzes wurde hier insbesondere der Bedarf an Sozialarbeiter*innen für die soziale Beratung und Betreuung in der Einrichtung berücksichtigt.

Als Probleme beim Ausbau von Platzkapazitäten erweisen sich oft neue gesetzliche Vorgaben (z.B. die Zweckentfremdungsverbotsverordnung) und eine sinkende Akzeptanz in der Nachbarschaft.

Sonstige Unterkünfte der Obdachlosenhilfe:
Dazu zählen Hostels, Pensionen o.ä., die zur Unterbringung genutzt werden müssen, da die Platzkapazität über die BUL nicht mehr ausreichend ist.

Notunterkünfte:
Notunterkünfte im Bereich der Obdachlosenhilfe sind Unterkünfte, die ohne Kostenübernahmeerklärung eine Übernachtung ermöglichen. Die Finanzierung läuft z. T. über Landesmittel und ggf. Mittel des Trägers.

Solche Notübernachtungsmöglichkeiten gibt es in der Franklinstr. 27 a, 10587 Berlin der Berliner Stadtmission und für Frauen in der Tieckstr. 17, 10115 Berlin der Gebewo.

Neben der Übernachtung (18:00/19:00 Uhr – 8:00 Uhr geöffnet) werden Abendessen und Frühstück angeboten. Sozialarbeiter *innen stehen zur Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Duschen, und es ist eine Notkleiderkammer vorhanden.

Kältehilfe im Bezirk Treptow-Köpenick:
Die „Berliner Kältehilfe“ ist ein in Deutschland einmaliges Programm, das 1989 von Berliner Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden und von der Senatsverwaltung ins Leben gerufen wurde, um obdachlosen Menschen eine unbürokratische Übernachtungsmöglichkeit während der kalten Jahreszeit anzubieten. Zahlreiche Träger (verschiedene Kirchengemeinden, Verbände, Vereine und Initiativen) beteiligen sich jeweils mit eigenen Angeboten wie z. B. Beratungsstellen, Notübernachtungen, Nachtcafés, Suppenküchen, Treffpunkten am Kältehilfeprogramm, um zu verhindern, dass Menschen ohne Unterkunft in Berlin erfrieren müssen. Diese Projekte werden aus Zuwendungen des Landes Berlin bzw. der Bezirksämter finanziert, sowie aus Mitteln der Liga der Wohlfahrtsverbände und mit Hilfe von Spenden.

Durch die Evangelische Kirchengemeinde Berlin Treptow wird in der Wintersaison in ihren Räumlichkeiten in 12435 Berlin, Plesserstr. 3-4 die „Arche“ - Wärmestube und Nachtcafé betrieben. Sie bietet 16 Wohnungslosen an 5 Nächten in der Woche (Sonntag/Montag/Dienstag und Mittwoch/Donnerstag/Freitag/Samstag) die Möglichkeit zum Übernachten. Das Nachtcafé ist von 19.00 bis 8.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit können die Besucher duschen, Kleider reinigen oder wechseln, eine warme Mahlzeit am Abend und ein Frühstück einnehmen.

Das Angebot steht neben den Übernachtungsgästen bis zu Nachtruhe auch anderen Gästen offen, so dass durchschnittlich insgesamt 30 Personen pro Abend in der „Arche“ betreut werden. Der Träger der „Arche“ die Evangelische Kirchengemeinde erhält vom Amt für Soziales jährlich für die Zeit vom 01.01.-31.03. und 01.11.-31.12. eine Zuwendung aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin (z.B. 2015= 41.109,35 € und 2016 = 40.652,55 €). Diese Zuwendungsmittel decken nicht zu 100 % die tatsächlichen Kosten. Der Träger finanziert die zusätzlich notwendigen Kosten aus eigenen Mitteln (2015 =2.015,89 €).

Durch das Sozialpädagogische Institut (Haus Strohalm) wurde vor mehreren Jahren das Angebot der Kältehilfe eingestellt, da hier meist osteuropäische Menschen die Hilfe in Anspruch genommen haben und nicht wirklich obdachlose Personen.

Unterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Durch das LAF erfolgt die Unterbringung von Asylbegehrenden während ihres Asylverfahrens bzw. bei Ablehnung des Asylantrages noch bis 6 Monate nach der Entscheidung. Für neu ankommende Flüchtlinge stehen dazu die Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung, von dort aus erfolgt eine Aufteilung auf Gemeinschafts- und Notunterkünfte. Neu bzw. in Planung sind darüber hinaus Tempohomes und Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF).

Hier bestehen Verträge zwischen dem Betreiber und dem LAF. Die Belegung erfolgt ausschließlich in der Zuständigkeit des LAF. Nur bei statusgewandelten Flüchtlingen (Zuständigkeitswechsel vom LAF in die Bezirke bei anerkannten Flüchtlingen) und bei Wechsel der Zuständigkeit vom LAF in die Bezirke bei Ablehnung des Asylantrages werden im Rahmen von Verlängerungen der Unterbringung Zuweisungen für die bisherigen Einrichtung vorgenommen. Eine Belegung dieser Einrichtungen durch die Bezirke ist ansonsten ausgeschlossen.

In den Einrichtungen des LAF, die im Bezirk Treptow-Köpenick liegen, waren am 13.12. 2016 insgesamt 2.886 Personen untergebracht.

Die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Rahnsdorf erfolgte auf Initiative des Amtes für Soziales in einer Kooperation mit dem Unionhilfswerk in einem seit 20 Jahren leerstehenden 6-geschossigem Wohnblock. Da hier auch ein Kiezklub benachbart ist, werden von der Leiterin des Kiezklubs und den Ehrenamtlichen Integrationsangebote realisiert.

Frage 3:

Wie viele Menschen leben im Bezirk in Notunterkünften? Bitte aufschlüsseln nach Alter Geschlecht und Migrationshintergrund.

Antwort:

Im Bereich der Obdachlosenhilfe befinden sich keine Notunterkünfte im Bezirk Treptow-Köpenick (siehe oben).

Im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte mit der Zuständigkeit des LAF wird eine entsprechende Statistik durch das LAF geführt, wobei die Daten über die dort untergebrachten Personen nicht aufgeschlüsselt vorliegen.

Frage 4:

Wie viele Menschen leben im Bezirk in öffentlich geförderten Unterkünften? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund.

Antwort:

In Treptow-Köpenick gibt es derzeitig keine öffentlich geförderten Obdachloseneinrichtungen.

Die Finanzierung der Einrichtungen wird über den ausgehandelten Tagessatz realisiert (personenbezogene Abrechnung i. d. R. im Rahmen der Kosten der Unterkunft – KdU - über den Leistungsträger – siehe zu 2. bei nicht vertragsgebundene Obdachloseneinrichtungen).

Frage 5:

Wie hoch ist jeweils die durchschnittliche und die höchste Verweildauer in den Notunterkünften und in den öffentlich geförderten Unterkünften?

Antwort:

Wie bereits oben geschildert, gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick im Bereich der Obdachlosenhilfe weder Notunterkünfte noch öffentlich geförderte Unterkünfte. In den nicht vertragsgebundenen Obdachloseneinrichtungen wird die Verweildauer stichtagsbezogen erfasst.

Genaue Daten finden sich in Tabelle 2 und 3 der Handreichung zur Drs.Nr. VIII/0046.

Über die Verweildauer in den Notunterkünften für Flüchtlinge des LAF liegen hier keine Daten vor.

Frage 6:

Wie viele obdachlose Menschen konnten seit 2014 vorübergehend oder dauerhaft in eigene Wohnungen, betreutes Wohnen oder Pflegeeinrichtungen vermittelt werden?
Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, und Art der Unterbringung.

Antwort:

Hierzu können keine Aussagen getroffen werden, da diese Daten nicht erhoben werden.

Im Rahmen des Geschützten Marktsegments konnte folgende Anzahl von Haushalten/Personen mit Wohnraum versorgt werden:

2014 – 87 Haushalte mit 161 Personen
2015 – 113 Haushalte mit 192 Personen
2016 – bisher 66 Haushalte mit 87 Personen

Frage 7:

Wie ist die Einschätzung, wie viele Obdachlose mit den angebotenen Hilfen nicht erreicht werden können?

Antwort:

Dazu liegen keine Daten vor. Eine Schätzung kann faktisch nicht abgegeben werden, da keinerlei Datenmaterial dazu vorliegt. Einige ergänzende Anmerkungen zum Thema finden sich unter der Antwort auf Frage 14.

Frage 8:

Wie viele Beratungskontakte gab es 2015 und bisher in 2016?

Antwort:

Genaue Daten finden sich in der Tabelle 1 der Handreichung zur Drs.Nr. VIII/0046.

Frage 9:

Ist bekannt, ob und wenn ja wie viele obdachlose Menschen in den Unterkünften oder auf der Straße seit 2014 verstorben sind?

Antwort:

Dem Amt für Soziales liegen dazu keine Informationen vor.

Frage 10:

Wie viele Männer und Frauen sind ohne Angabe über den weiteren Verbleib als „unbekannt verzogen“ seit 2014 erfasst?

Antwort:

Unter dem melderechtlichen Begriff „unbekannt verzogen“ werden folgende Meldevorgänge subsumiert:

  • Abmeldung von Amtswegen durch die Behörde (Aufenthalt ist nicht bekannt),
  • Abmeldung in unbekanntes Ausland durch die Bürger*in selbst ohne Angabe der Anschrift,
  • Abmeldung unbekanntes Ausland durch die Behörde (z. B. nach Abschiebung),
  • Abmeldung ohne festen Wohnsitz durch die Behörde (erfolgt nur, wenn von Betroffenen gewünscht).

Dem Bezirksamt liegen aufgrund fehlender Zuständigkeiten keine Statistiken dazu vor.

Frage 11:

Wie viele Obdachlose sind krankenversichert und wie viele nicht?

Antwort:

Die untergebrachten obdachlosen Personen sind i. d. R. Leistungsbezieher des SGB II oder SGB XII und in diesem Zusammenhang auch krankenversichert. Sollte keine eigene Krankenversicherung bestehen, können Hilfeempfangende nach dem SGB XII durch den zuständigen Sozialhilfeträger gem. § 264 SGB V bei einer Krankenkasse ihrer Wahl angemeldet werden; dann erhalten sie die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse wie Versicherte.

Nur in Einzelfällen, wenn bspw. der Leistungsanspruch noch nicht geklärt ist (insbesondere bei EU-Bürger*innen), besteht ggf. keine Krankenversicherung. Hierzu liegt jedoch kein Datenmaterial vor.

Zur Krankenversicherung bei freiwilliger Obdachlosigkeit liegen dem Amt für Soziales keine Informationen vor.

Frage 12:

Welche Stellen, die eine medizinische Versorgung der obdachlosen Menschen gewährleisten stehen zur Verfügung und wie war die Auslastung?

Antwort:

In Berlin stehen für obdachlose Menschen mehrere Angebote zur medizinischen Versorgung zur Verfügung, wie z. B. die Caritas-Ambulanz für Wohnungslose, die Ambulanz der Berliner Stadtmission und das Gesundheitszentrum der Jenny de la Torre Stiftung.

Da es sich hier nicht um Angebote des Bezirksamtes handelt, liegen zur Auslastung auch keine Informationen vor.

Frage 13:

Welche Anlaufstellen, in denen obdachlose Menschen eine warme Mahlzeit erhalten können gibt es und wie viele Mahlzeiten werden wöchentlich ausgegeben?

Antwort:

In der „Arche“-Einrichtung Kältehilfe Plesserstraße werden pro Öffnungsmonat (5 Monate im Jahr) durchschnittlich 610 Personen betreut (rd. 30 Essen pro Tag), die abends eine warme Mahlzeit erhalten.

Darüber hinaus wird von der Stiftung SPI in der Wilhelminenhofstr. 68 in 12459 Berlin der „Treffpunkt Strohhalm“ betrieben und vom Amt für Soziales seit vielen Jahren zuwendungsfinanziert. Im „Treffpunkt Strohhalm“ wird den Besuchern täglich von Montag bis Freitag u.a. ein preiswertes Mittagessen angeboten. Bei den Besuchern handelt es sich erfahrungsgemäß jedoch nur in geringer Zahl um Wohnungslose, sondern um einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger aus der Region, die meist von Transferleistungen leben. Durchschnittlich wurden im Jahr 2016 monatlich 1960 Besucher im „Treffpunkt Strohhalm“ gezählt.

Im Rahmen der Berliner Kältehilfe gibt es weitere Angebote im Berliner Stadtgebiet zur Versorgung mit einer warmen Mahlzeit z. B. in Suppenküchen und Treffpunkten.

Frage 14:

Welche Brennpunktorte im Bezirk sind bekannt, an denen sich besonders viele oder besonders oft wohnungslose Menschen aufhalten, bzw. auch nächtigen?

Antwort:

Dem Amt für Soziales ist vor allem der Bahnhofsvorplatz am S-Bahnhof Schöneweide bekannt, wo sich häufig obdachlose Personen aufhalten. Ordnungsamt und auch der Sozialdienst waren bereits vor Ort, dennoch kommt es dort immer wieder zu Beschwerden über die dort „lagernden“ Personen.

Insbesondere hierfür hat das Sozialamt auf meine Initiative vor einem Jahr mit dem Träger „Gangway“ eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um genau an dieser Stelle Unterstützung leisten zu können (Lotsen zu den Angeboten des Sozialamtes).

In der Vergangenheit hatte das Amt für Soziales bereits mit einer ähnlichen Problematik am Schmollerplatz in Alt Treptow positive Erfahrungen mit dem Vorgängerprojekt von „Gangway“ (MANNEF) sammeln können.

Frage 15:

Wie schätzt das Bezirksamt die Entwicklung in den nächsten 3 Jahren ein und welche Maßnahmen sind geplant?

Antwort:

Aktuell fehlt es an Unterbringungsmöglichkeiten und preiswertem Wohnraum. Auch die Kapazitäten in den Obdachloseneinrichtungen stoßen an Grenzen, die Akzeptanz der Bevölkerung für deren Aus- und Neubau ist gering. Stattdessen droht die Verdrängung vorhandener Einrichtungen (z. B. vom Haus Strohhalm, das zum Ende 2018 gekündigt wurde). Es ist zu erwarten, dass die Flüchtlingszahlen für die Bezirke weiter ansteigen werden, da das BAMF jetzt vermehrt Anträge bescheiden wird.

Auf Senatsebene sind die Probleme erkannt worden. Bereits seit dem Senatsbeschluss Nr. S-1242/2016 „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringungsangebote und Bedarfsermittlung für die im Jahr 2016 einschließlich Folgejahre benötigten Kapazitäten im Bereich der Asylbegehrenden und der Wohnungslosen“ wurde auf Senatsebene unter der Beteiligung des LAF und bezirklichen Vertretern eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieses Senatsbeschlusses gebildet. Hier wird mit Hochdruck an einer entsprechenden Konzeption gearbeitet, die noch im Jahr 2017 umgesetzt werden soll. Im neuen Koalitionsvertrag sind die soziale Wohnraumversorgung, die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und die Schaffung eines gesamtstädtischen Unterbringungsmanagement geplant. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick geht davon aus, dass diese Schritte unter Einbindung bzw. in engster Abstimmung mit den Bezirken umgesetzt werden.

Aus Sicht des Bezirksamtes sind folgende Maßnahmen dafür schnellstmöglich umzusetzen:

  • die finanzielle und personelle Stärkung für den Bereich Unterbringung;
  • die Verstärkung der Präventionsarbeit in der Sozialen Wohnhilfe, um Wohnungsverlust zu vermeiden;
  • die Ausweitung des Instrumentes „Geschütztes Marktsegment“ für Personen, die ohne Unterstützung auf dem Wohnungsmarkt eigenständig keine Wohnung mehr finden können.

Folgende Aufwendungen haben sich bei der Erstellung der Großen Anfrage ergeben:

Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H 9449-1/2015-2 vom 08.02.2016

Verwaltungsaufwand für

beteiligte Beschäftigte

Stundensatz

Aufgewendete Zeit/Minuten

Errechneter Aufwand

Mittleren Dienst

0

44,08 €

0

0,00 €

Gehobenen Dienst

1

55,96 €

60

55,96 €

Höheren Dienst

3

77,80 €

600

778,00 €

SozJugDez/Vorzimmer

33,06 €

Gesamtkosten Fachabteilung:

55,10 €

BzBm, Büro BzBm, Büro BVV

27,21 €

Verwaltungskosten insgesamt:

949,33 €

 

 
 

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