Drucksache - VII/1396
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Die vom Bezirksamt mit Beschluss Nr. 489/16 vom 30.08.2016 vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG genehmigt. |
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