Drucksache - VII/1252
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Bereich der Porzer Straße, wo der 160er Bus verkehrt, diesem die Durchfahrt zu ermöglichen. Hierfür ist die Porzer Straße als Vorfahrtsstraße einzustufen und einseitiges Haltverbot anzuordnen, damit der Bus ausreichend Platz hat und deshalb nicht Kleinbusse für eine ungehinderte Durchfahrt in den Abendstunden eingesetzt werden müssen, die für die Fahrgastnachfrage zu klein sind.
Begründung: Bekanntermaßen wird der Bus 160 durch die parkenden Autos bei seiner Fahrt durch die Porzer Straße insbesondere in den Abendstunden nach dem Feierabendverkehr behindert. So können Fahrzeit und die vorgeschriebenen Busfahrerpausen nicht eingehalten werden und manchmal kann der Bus einfach nicht weiterfahren und damit alle Haltestellen bedienen. Gleichzeitig sind die Fahrgastzahlen bei dieser neuen Streckenführung gestiegen. Der Bedarf für den Linienverlauf ist da, die Voraussetzungen für eine ungehinderte Durchfahrt der Busse konnten jedoch trotz zahlreicher Gesprächsrunden zwischen BVG und Verwaltung nicht geschaffen werden. Die BVG wird daher ab dem Fahrplanwechsel im April 2016 in den Abendstunden ab der Wegedornstraße Kleinbusse einsetzen, damit die Linie auf diese Weise weiterhin in diesem Abschnitt bis Siriusstraße verkehren kann. Die BVG sieht dies als eine unbefriedigende Zwischen-Notlösung an, bis die Voraussetzungen für eine Busdurchfahrt in der Porzer Straße geklärt sind. Entsprechend den Fahrgastzahlen kann der Einsatz der Kleinbusse auf den letzten Stationen dazu führen, dass dadurch nicht immer alle Fahrgäste mit dem gleichen Bus weiterfahren können und auf den nächsten warten müssen. In den Kleinbussen können bspw. nicht mehrere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Kinderwagen mitgenommen werden. Diese unbefriedigende Situation ist durch die Ausweisung von einseitigem Haltverbot in der Porzer Straße zu lösen und somit der Busdurchfahrt Vorrang zu gewähren. |
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