Drucksache - VII/0942  

 
 
Betreff: Veröffentlichung nichtberücksichtigbarer Einwendungen
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:René Pönitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.02.2015 
35. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
11.03.2015 
39. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt     
22.04.2015 
40. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
27.05.2015 
42. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
09.09.2015 
45. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 16.02.2015, PIRATEN

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Einwendungen, die nach § 3 BauGB im Rahmen der öffentlichen Beteiligung eines Bebauungsplanverfahrens eingehen, sich aber nicht unmittelbar auf das eigentliche Bauvorhaben beziehen und folglich aus formalen Gründen keine Berücksichtigung finden können, entsprechend in einem Dokument zu sammeln und der Öffentlichkeit zur weiteren Debatte zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Begründung:

Im Rahmen des Baugesetzbuches sind nur wenige Phasen vorgesehen, in denen die Einwohnerinnen und Einwohner formal Einwendungen abgeben können. Dabei werden auch Einwendungen abgegeben, die keinen unmittelbaren Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben haben oder für eine Festsetzung nicht geeignet sind, jedoch wertvolle Anhaltspunkte für künftige Planungen liefern.

Diese Einwendungen und ihre Stellungnahmen werden in der Begründung zum B-Plan zwar mit ausgewiesen geraten mit der Beschlussfassung aber häufig in Vergessenheit.

Zum Bebauungsplan Bauvorhaben Marienhain sind beispielsweise viele sachdienliche Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der aktuellen verkehrlichen Situation (Straßenbahnlinien, Fußngerampeln) und der Folgen späterer Bauphasen (wie zum Beispiel auftretender Baulärm während der 10-jährigen Bauphase) eingegangen.

 
 

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