Drucksache - VII/0763
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf der Grundlage des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen „Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften“ vorzubereiten und zu prüfen, welche Gebiete sich für die Anwendung im Bezirk bevorzugt anbieten. Die Auswahl- und Entscheidungskriterien sind dabei zu benennen. Es sollte sich mit allen Beteiligten der infrage kommenden Gebiete (Anwohnerinnen und Anwohner, Händlerinnen und Händler, Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltung, politische Vertreterinnen und Vertreter) beizeiten über die genauen, spezifischen Rahmenbedingungen ausgetauscht werden.
Begründung Immobilien- und Standortgemeinschaften sollen dazu dienen, dass die Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbetreibenden sowie die Grundstückseigentümer in Eigenverantwortung und mit eigenen finanziellen Mitteln am jeweiligen Standort Verbesserungen der Situation der angesiedelten Gewerbetreibenden vornehmen können. |
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