Drucksache - VII/0654
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Reinigungsleistungen an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen in ihrer Ausführungsqualität, im Rahmen des § 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Wertung unangemessen niedriger Angebote), regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu ist zu prüfen, dass die Reinigungsleistungen für die Mitarbeiter der Unternehmen in den laut Leistungsvereinbarung vorgegebenen Zeiten überhaupt zu leisten sind. Außerdem sollte über jede Kontrolle ein Protokoll angefertigt werden, um den Unternehmen eine eventuell mangelhafte Ausführung nachweisen zu können. Die Überprüfung der Einhaltung des tariflich vereinbarten Mindestlohnes ist hierbei selbstverständlich vorauszusetzen.
Begründung: Seit Längerem werden die Klagen über mangelnde Reinigungsqualität an Berliner Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen immer deutlicher. Nicht zuletzt ist hierbei auch die Praxis, den billigsten Anbieter zu beauftragen, ursächlich, da die Leistungen je m², unter Einhaltung tariflich vereinbarten Mindestlohnes, kaum mehr in entsprechender Reinigungsqualität zu erbringen sind. |
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