Drucksache - VII/0654  

 
 
Betreff: Überprüfung der Qualität von Reinigungsleistungen an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Bezirk im Rahmen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Michael Vogel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
06.03.2014 
26. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Ältestenrat zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 24.02.2014, CDU

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Reinigungsleistungen an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen in ihrer Ausführungsqualität, im Rahmen des § 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Wertung unangemessen niedriger Angebote), regelmäßig zu kontrollieren.

Hierzu ist zu prüfen, dass die Reinigungsleistungen für die Mitarbeiter der Unternehmen in den laut Leistungsvereinbarung vorgegebenen Zeiten überhaupt zu leisten sind. Außerdem sollte über jede Kontrolle ein Protokoll angefertigt werden, um den Unternehmen eine eventuell mangelhafte Ausführung nachweisen zu können. 

Die Überprüfung der Einhaltung des tariflich vereinbarten Mindestlohnes ist hierbei selbstverständlich vorauszusetzen.

 

 

 

Begründung:

Seit Längerem werden die Klagen über mangelnde Reinigungsqualität an Berliner Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen immer deutlicher. Nicht zuletzt ist hierbei auch die Praxis, den billigsten Anbieter zu beauftragen, ursächlich, da die Leistungen je m², unter Einhaltung tariflich vereinbarten Mindestlohnes, kaum mehr in entsprechender Reinigungsqualität zu erbringen sind.

 
 

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