Drucksache - VII/0523
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschrift für Fahrradstellplätze wieder in Kraft gesetzt wird.
Begründung: Die AV Stellplätze zu § 50 der Bauordnung von Berlin ist am 31. Dezember vergangenen Jahres ausgelaufen. Danach ist es juristisch schwieriger bei Neu- und Umbauten seitens der Investoren/Bauherren Fahrradstellplätze einzufordern, die aber fast überall dringend gebraucht werden. Negativbeispiel: Kaufhaus am Elcknerplatz. |
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