Drucksache - VII/0458  

 
 
Betreff: Neuwahl von Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0257/19/13
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
30.05.2013 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gewählt  (0257/19/13)
Anlagen:
Vorlage zur Wahl, 14.05.2013, BA
Beschluss, 30.05.2013, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren.

 

Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus

a)              3 Bezirksverordneten

b)              1 Vertreter der Gewerkschaften

c)              3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

d)              2 Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wahl von 2 Mitgliedern zu c) erforderlich.

Es wurden gewählt:

 

Frau Christiane Schmidt (einstimmig)

 

Frau Regina Schödl (mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen).

 

 
 

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