Drucksache - VII/0111
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
§ 19 (3) der Geschäftsordnung der BVV wird um Satz 2 ergänzt: Der Bezirkshaushaltsplanentwurf ist durch den Vorsteher vorab an alle Fachausschüsse und federführend an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.
Begründung: Die Terminplanung zur Beschlussfassung des Bezirkshaushaltes ist für gewöhnlich sehr knapp. Eine Behandlung des Bezirkshaushaltsplanes in allen Fachausschüssen ist die Regel und soll durch eine Vorabüberweisung zeitnah ermöglicht werden. |
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