Drucksache - VII/0111  

 
 
Betreff: Änderung § 19 (3) der Geschäftsordnung
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Gabriele Schmitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
09.03.2012 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
19.04.2012    3. (nichtöffentliche) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 27.02.2012, SPD

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

§ 19 (3) der Geschäftsordnung der BVV wird um Satz 2 ergänzt:

Der Bezirkshaushaltsplanentwurf ist durch den Vorsteher vorab an alle Fachausschüsse und federführend an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.

 

 

 

Begründung:

Die Terminplanung zur Beschlussfassung des Bezirkshaushaltes ist für gewöhnlich sehr knapp. Eine Behandlung des Bezirkshaushaltsplanes in allen Fachausschüssen ist die Regel und soll durch eine Vorabüberweisung zeitnah ermöglicht werden.

 
 

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