Drucksache - VI/1562
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum Abschluss des Verfahrens, also bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Entscheids des Verwaltungsgerichts Berlin bzw. gegebenenfalls bis zur Durchführung des Bürgerentscheids, keine dem Bürgerbegehren entgegenstehenden Beschlüsse zu fassen oder diesem entgegenstehende Handlungen durchzuführen, anzuweisen oder in irgendeiner Form zu begünstigen.
Begründung: Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Berlin immer noch politisches und juristisches Neuland. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung dieses konkreten Bürgerbegehrens sollte daher mit dieser zarten Pflanze der Demokratie behutsam umgegangen werden. Bereits zweimal hat das Land Berlin in diesem Jahr gegen die Nichtzulassung von Volksbegehren eine juristische Niederlage erlitten, eine entsprechende juristische Entscheidung ist auch in dem hier vorliegenden Fall nicht auszuschließen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |