Drucksache - VI/0471
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1. Am 22.10.2007 sind die Unterlagen zum Anhörungsverfahren im Planergänzungsverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ im Bezirksamt Treptow-Köpenick von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg eingegangen. Die angeführten drei Gutachten sind u. a. Bestandteil dieser überlassenen Unterlagen.
Zu 2. Der Bezirk Treptow-Köpenick war nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ an der ergänzenden Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Nachtzeit 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Ortszeit Flugbetrieb zulässig ist, nicht beteiligt. Das Bezirksamt hat auch keine Kenntnis von Stellungnahmen und Bewertungen des Senats zum ergänzenden Planverfahren.
Zu 3. Die Unterlagen für das ergänzende Planfeststellungsverfahren zum Nachtflug in Schönefeld wurden dem Bezirksamt Treptow-Köpenick am 22.10.2007 überlassen. Eine Auswertung der Unterlagen konnte das Bezirksamt aus Zeitgründen bisher nicht vornehmen.
Zu 4. Dem Bezirksamt sind keine Bewertungen des Senats hinsichtlich der „Zumutbarkeit von Nachtflugbewegungen“ sowie Aussagen zu den „Nachtflugbeschränkungen“ bekannt.
Zu 5. Durch das laufende Anhörungsverfahren soll der besondere Bedarf an der Durchführung von Flugbewegungen während der Nachtzeiten am Flughafen Berlin-Brandenburg International ermittelt werden. Einer Aussage zu möglichen „Nachtflugerweiterungen“ fehlt somit die Grundlage. Dem Bezirk sind keine Abstimmungen zwischen dem Senat von Berlin und der Brandenburger Landesregierung zu Absiedlungsmaßnahmen und deren Finanzierung bekannt.
Zu 6. Das Bezirksamt hat keine Kenntnis von den angeführten Aktivitäten zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Zu 7. Die Unterlagen für das ergänzende Planfeststellungsverfahren zum Nachtflug in Schönefeld wurden dem Bezirksamt Treptow-Köpenick am 22.10.2007 überlassen. Eine Auswertung der Unterlagen konnte das Bezirksamt aus Zeitgründen bisher nicht vornehmen. Eine Aussage zu neuen Einschätzungen der Betroffenheit durch das laufende Verfahren kann derzeit nicht getroffen werden.
Zu 8. Aufgrund der fehlenden Ausstattung bei den Sachmitteln und der Personalausstattung ist es dem Bezirksamt nicht möglich, die Betroffenheit der Bewohner an anderen deutschen Großflughäfen näher zu untersuchen.
Zu 9. Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick sind entsprechende Zusagen der Senatorin für Stadtentwicklung zu Klageabwendungen nicht bekannt. Er war auch nicht in die Vorbereitung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens einbezogen. Das Bezirksamt ist der Träger öffentlicher Belange und in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer im Anhörungsverfahren beteiligt.
Zu 10. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat nur bedingt Einfluss auf die Arbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Es liegen dem Bezirk keine Zusagen, die im Zusammenhang mit dem ergänzenden Planverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ stehen, vor
Zu 11. Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick liegen keine Erkenntnisse zu derzeitigen Klageverfahren vor. Zu „neuen“ Klageverfahren kann keine Aussage erfolgen, da das zu beklagende Ergebnis noch nicht vorliegt.
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