Drucksache - VI/0471  

 
 
Betreff: Nachtflug Flughafen Schönefeld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BauStadt
Verfasser:Petra ReichardtHölmer, Rainer
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
01.11.2007 
12. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
22.11.2007 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 22.10.2007, DIE LINKE.
Schriftliche Beantwortung, 22.10.2007, BA

1
  1. Trifft es zu, dass die ergänzenden Planfeststellungsunterlagen, welche jetzt ausgelegt werden, im Wesentlichen auf drei Gutachten basieren, die die Auffassung der Flughafengesellschaft (FBS) wiedergeben?
  2. Sind dem Bezirksamt hierzu Stellungnahmen und Bewertungen des Senats bekannt?
  3. Trifft es zu, dass in den ergänzenden Planfeststellungsunterlagen eine Zahl von über 100 Nachtflugbewegungen für zumutbar gehalten wird?
  4. Sind dem Bezirksamt Auffassungen des Senats bekannt, dass eine öffentliche Auslegung mit einer derartigen Zielsetzung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006, welches klare Nachtflugbeschränkungen für notwendig angesehen hat, vereinbar ist?
  5. Sind dem Bezirksamt Abstimmungsergebnisse zwischen dem Senat von Berlin und der Brandenburgischen Landesregierung bekannt, die Absiedlungsmaßnahmen und deren Finanzierung beinhalten für den Fall, dass sich die Nachtflugerweiterung durchsetzen lässt, und ist der Bezirk an solchen Abstimmungen beteiligt worden?
  6. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob Dialog-Foren o.ä. mit den betroffenen Bürgern geplant sind, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden?
  7. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es auf Basis der ergänzenden Planfeststellungsunterlagen neue Einschätzungen der Betroffenheit in den an den Flughafen angrenzenden Siedlungsgebieten gibt?
  8. Wie stellt sich diese Frage im Verhältnis zu anderen Flughafenumfeldern deutscher Großflughäfen dar?
  9. Fühlt sich der Bezirk im Zusammenhang mit den Zusagen der zuständigen Senatorin zur Klageabwendung durch den Bezirk ausreichend in die Entscheidungsfindung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens einbezogen?
  10. Welche konkreten Unterstützungen fasst die Fachsenatorin gegenwärtig ins Auge?
  11. Gibt es seitens des Senats eine konkretisierte Einschätzung der Zeitvorstellungen derzeitiger Klageverfahren und werden auf Basis des ergänzenden Planverfahrens neue erwartet?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass die ergänzenden Planfeststellungsunterlagen, welche jetzt ausgelegt werden, im Wesentlichen auf drei Gutachten basieren, die die Auffassung der Flughafengesellschaft (FBS) wiedergeben?
  2. Sind dem Bezirksamt hierzu Stellungnahmen und Bewertungen des Senats bekannt?
  3. Trifft es zu, dass in den ergänzenden Planfeststellungsunterlagen eine Zahl von über 100 Nachtflugbewegungen für zumutbar gehalten wird?
  4. Sind dem Bezirksamt Auffassungen des Senats bekannt, dass eine öffentliche Auslegung mit einer derartigen Zielsetzung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006, welches klare Nachtflugbeschränkungen für notwendig angesehen hat, vereinbar ist?
  5. Sind dem Bezirksamt Abstimmungsergebnisse zwischen dem Senat von Berlin und der Brandenburgischen Landesregierung bekannt, die Absiedlungsmaßnahmen und deren Finanzierung beinhalten für den Fall, dass sich die Nachtflugerweiterung durchsetzen lässt, und ist der Bezirk an solchen Abstimmungen beteiligt worden?
  6. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob Dialog-Foren o.ä. mit den betroffenen Bürgern geplant sind, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden?
  7. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es auf Basis der ergänzenden Planfeststellungsunterlagen neue Einschätzungen der Betroffenheit in den an den Flughafen angrenzenden Siedlungsgebieten gibt?
  8. Wie stellt sich diese Frage im Verhältnis zu anderen Flughafenumfeldern deutscher Großflughäfen dar?
  9. Fühlt sich der Bezirk im Zusammenhang mit den Zusagen der zuständigen Senatorin zur Klageabwendung durch den Bezirk ausreichend in die Entscheidungsfindung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens einbezogen?
  10. Welche konkreten Unterstützungen fasst die Fachsenatorin gegenwärtig ins Auge?
  11. Gibt es seitens des Senats eine konkretisierte Einschätzung der Zeitvorstellungen derzeitiger Klageverfahren und werden auf Basis des ergänzenden Planverfahrens neue erwartet?

 

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt:

 

Zu 1.

Am 22.10.2007 sind die Unterlagen zum Anhörungsverfahren im Planergänzungsverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ im Bezirksamt Treptow-Köpenick von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg eingegangen.

Die angeführten drei Gutachten sind u. a. Bestandteil dieser überlassenen Unterlagen.

 

Zu 2.

Der Bezirk Treptow-Köpenick war nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ an der ergänzenden Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Nachtzeit 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Ortszeit Flugbetrieb zulässig ist, nicht beteiligt.

Das Bezirksamt hat auch keine Kenntnis von Stellungnahmen und Bewertungen des Senats zum ergänzenden Planverfahren.

 

 

Zu 3.

Die Unterlagen für das ergänzende Planfeststellungsverfahren zum Nachtflug in Schönefeld wurden dem Bezirksamt Treptow-Köpenick am 22.10.2007 überlassen.

Eine Auswertung der Unterlagen konnte das Bezirksamt aus Zeitgründen bisher nicht vornehmen.

 

Zu 4.

Dem Bezirksamt sind keine Bewertungen des Senats hinsichtlich der „Zumutbarkeit von Nachtflugbewegungen“ sowie Aussagen zu den „Nachtflugbeschränkungen“ bekannt.

 

Zu 5.

Durch das laufende Anhörungsverfahren soll der besondere Bedarf an der Durchführung von Flugbewegungen während der Nachtzeiten am Flughafen Berlin-Brandenburg International ermittelt werden. Einer Aussage zu möglichen „Nachtflugerweiterungen“ fehlt somit die Grundlage.

Dem Bezirk sind keine Abstimmungen zwischen dem Senat von Berlin und der Brandenburger Landesregierung zu Absiedlungsmaßnahmen und deren Finanzierung bekannt.

 

Zu 6.

Das Bezirksamt hat keine Kenntnis von den angeführten Aktivitäten zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Zu 7.

Die Unterlagen für das ergänzende Planfeststellungsverfahren zum Nachtflug in Schönefeld wurden dem Bezirksamt Treptow-Köpenick am 22.10.2007 überlassen.

Eine Auswertung der Unterlagen konnte das Bezirksamt aus Zeitgründen bisher nicht vornehmen.

Eine Aussage zu neuen Einschätzungen der Betroffenheit durch das laufende Verfahren kann derzeit nicht getroffen werden.

 

Zu 8.

Aufgrund der fehlenden Ausstattung bei den Sachmitteln und der Personalausstattung ist es dem Bezirksamt nicht möglich, die Betroffenheit der Bewohner an anderen deutschen Großflughäfen näher zu untersuchen.

 

Zu 9.

Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick sind entsprechende Zusagen der Senatorin für Stadtentwicklung zu Klageabwendungen nicht bekannt.

Er war auch nicht in die Vorbereitung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens einbezogen. Das Bezirksamt ist der Träger öffentlicher Belange und in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer im Anhörungsverfahren beteiligt.

 

Zu 10.

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat nur bedingt Einfluss auf die Arbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Es liegen dem Bezirk keine Zusagen, die im Zusammenhang mit dem ergänzenden Planverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ stehen, vor

 

Zu 11.

Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick liegen keine Erkenntnisse zu derzeitigen Klageverfahren vor. Zu „neuen“ Klageverfahren kann keine Aussage erfolgen, da das zu beklagende Ergebnis noch nicht vorliegt.

 

 
 

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