Drucksache - VI/0394  

 
 
Betreff: Beseitigung Niederschlagsstau vor der Oberspreestraße 14, 12439 Berlin
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:SAGSAG
Verfasser:Barbara Chrapek 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
20.09.2007 
11. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Empfehlung
06.02.2008 
22. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
05.03.2008 
24. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
02.04.2008 
25. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Anfrage, 28.08.2007, SAG

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass das Oberflächenwasser in der Oberspreestrasse vor dem Haus Nr. 14 in 12439 Berlin ordnungsgemäß abfließen kann.

 

 

 

Begründung:

1996/97, nach Abriss und Neuerrichtung der Wohnhäuser Oberspreestr. 4 -14, folgte ein Straßenausbau (Parktaschen, Schwarzdeckenbelag) der südlichen Nebenfahrbahn vor den oben genannten Häusern.

Durch die bautechnische Fehlleistung eines fehlenden Regeneinlaufs am Gefälletiefpunkt vor dem Haus Nr. 14 der oben genannten Adresse, kommt es schon bei geringen Niederschlagsmassen zum sofortigen Wasserstau, bei Starkregen ist die Fahrbahn sofort komplett bis zu 25 cm tief überflutet.

Dieser Zustand löst sich nur sehr langsam durch natürliche Verdunstung auf; während der Frostperiode bildet sich oft wochenlang gefährliches Glatteis.

In dem Wohngebiet werden, nach Information der Berliner Wasserbetriebe, vom 01.01.2008 - 05.04. 2009, auch an der oben genannten Stelle, umfangreiche Arbeiten, u.a. zur Erneuerung der Regenwasserleitungen durchgeführt.

Es sollten jedoch noch vor dem Winter 2007/2008 vorübergehende Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutung und Unfallgefahren infolge von Glatteisbildung getroffen werden.

 
 

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