Drucksache - V/1206  

 
 
Betreff: Straßenausbaubeitragsgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.02.2005 
36. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
17.03.2005 
37. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 15.02.2005, SPD
Schriftl. Beantwortung, 04.03.2005, BA

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wurde das Bezirksamt bisher an der Erarbeitung des jetzigen Entwurfes des Straßenausbaubeitragsgesetzes beteiligt (Stellungnahme, Anhörung etc.)?
  2. Wenn nein, hat das Bezirksamt eine Beteiligung gefordert?
  3. Konnte das Bezirksamt die Inhalte des bekannt gewordenen Entwurfes bereits interpretieren und kann folgende Fragen beantworten?
  4. Soll das Gesetz auch für die erstmalige Erschließung von Straßen gelten (wie behauptet wird) oder gilt hier weiterhin das Erschließungsbeitragsgesetz?
  5. Wird das Gesetz für Ausbesserungen, Schließen von Schlaglöchern und Deckenschlüssen nach Bauarbeiten herangezogen werden?
  6. Für welche Straßen im derzeitigen (oder im vergangenen) Investitions- und Unterhaltungsprogramm (Beispiele) würden die Eigentümer zu einer Kostenbeteiligung in welcher Höhe herangezogen werden (fiktive Angabe, wenn das Gesetz schon in Kraft wäre)?
  7. Kann das Bezirksamt die Aussagen einiger Politiker bzw. Vertreter des VDGN bestätigen, wonach die Ausbaukosten auf die Mieten bzw. auf die Kleingärtner umgelegt werden?
  8. Befürchtet das Bezirksamt ebenfalls wie vorgenannte Personen eine Massenvertreibung von Grundstücken?
  9. Wie viele Grundstückseigentümer mussten in den vergangenen Jahren wegen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages ihr Grundstück verkaufen?
  10. Befürchtet das Bezirksamt wegen des Straßenausbaubeitragsgesetzes eine massenhafte Abwanderung ins Umland?
  11. In welchem Verhältnis stehen die zukünftigen Ausbaubeiträge zu der Höhe der Ausbaubeiträge im Umland?
  12. Entsprechen die in der Presse veröffentlichten Beispielrechnungen für Beitragserhebungen den Erfahrungen im Bezirksamt?
  13. Ist das Bezirksamt bereit, über Ausbaustandards vor der Planung konkreter Ausbaumaßnahmen mit den Fachpolitikern im Stadtplanungsausschuss zu diskutieren, wie das bereits mit Beschluss Nr. 492/27/04 (Drs. V/0900) gefordert war?
Wir fragen das Bezirksamt:

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt wurde bisher nicht an der Erarbeitung des jetzigen Entwurfs des Straßenausbaubeitragsgesetzes beteiligt.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt hat bislang keine Beteiligung gefordert.

 

Zu 3. bis 6., 11. und 13.

Der dem Bezirksamt vorliegende Gesetzentwurf ist noch nicht verbindlich, da übereinstimmende Beschlüsse der Koalitionsfraktionen des Abgeordnetenhauses noch nicht vorliegen.

Das Bezirksamt hält es daher für verfrüht auf die gestellte Fragen im Detail zu antworten.

 

Zu 7. bis 10.

Es ist davon auszugehen, dass der derzeit bekannte Entwurf eher eine Kostenreduzierung für die Anlieger bei der parlamentarischen Überarbeitung erfahren wird. Die derzeitigen Anliegerbelastungen rechtfertigen in keiner Weise die Aussagen einiger Politiker und Interessenvertreter und müssen als unsachlich eingestuft werden.

Auch in den Bundesländern, wo ein derartiges Gesetz bereits seit Jahren erheblich höhere Beteiligungen voraussetzt, gibt es keine Massenvertreibungen von Grundstückseigentümern.

Die Ausbaukosten können nicht auf die Miete bzw. Pacht von Kleingärten umgelegt werden.

Eine massenhafte Abwanderung ins Umland wegen des o.g. Gesetzes ist nicht zu erwarten, da in Brandenburg ein derartiges Gesetz seit Jahren existiert.

 

Zu 12.

Die dem Bezirksamt bekannten Beispielrechnungen sind nicht nachvollziehbar und müssen unter Bezug auf den bekannten Gesetzentwurf als falsch gewertet werden.

 

 
 

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