Drucksache - V/1065
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Abfassung der Ausführungsbestimmungen klargestellt wird, dass die Aufwandsentschädigungen, insbesondere für ehrenamtlich Tätige im Jugend-, Sozial-, Sport-, Kultur- und Umweltbereich, nach SGB II keine Anrechnung finden. |
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