Auszug - Jobcenter im Bezirk / U25
Frau Schubert begründet die Große Anfrage
<034>: Es geht vor allem darum, wie hinsichtlich der Jugendlichen (unter
25 Jahren) im Bezirk verfahren wird. Beantwortung der GA: BzStRin Mendl:
Zu 1) Es wurden mehr Anträge
gestellt, als das Bundeswirtschaftsministerium berechnet hatte, weil davon
ausgegangen wurde, dass alle Arbeitslosenhilfe- und erwerbsfähigen
Sozialhilfeempfänger vorher auch als arbeitslos gemeldet waren. Bei den
erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern war das jedoch nicht immer der Fall. Erst
mit der Vergabe der Kundennummern von ALG-II ist das Problem aufgefallen.
Statistische Erhebungen allerdings existieren nicht. Zu 2) Es gibt im
Jobcenter 2 Teams für junge Leute, die sich ausschließlich mit der Vermittlung
erwerbsfähiger, hilfebedürftiger
Jugendlicher unter 25 Jahren in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten
befassen. Es gibt 19 Stellen im Team Integration und Beratung und 11 Stellen im
Leistungsteam. Zu 3) Von den 14 836 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
waren 2525 unter 25 Jahre. Zu 4) Die Hilfe-empfänger, die bis
Ende 2004 Leistungen gemäß BSHG vom Jugendamt erhalten haben, sind, wenn sie
einen Antrag auf SGB II gestellt haben, von den Mitarbeitern der Agentur für
Arbeit in das Jobcenter übernommen worden. Die Aufteilung erfolgte dem Alter
nach und alphabetisch. Sie sind voll in den Fallbestand des Jobcenters
integriert worden. Das Jugendamt hat zusätzlich zu den ins Jobcenter entsandten
Mitarbeitern eine Schnittstelle benannt, die Ansprechpartner zwischen Jobcenter
und Jugendamt ist. Ohne Aussprache. Der BzVV stellt fest, dass
die Große Anfrage beantwortet ist. |
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