Auszug - Jobcenter im Bezirk / U25  

 
 
36. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 13.4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:25 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1208 Jobcenter im Bezirk / U25
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Frau Schubert begründet die Große Anfrage <034>: Es geht vor allem darum, wie hinsichtlich der Jugendlichen (unter 25 Jahren) im Bezirk verfahren wird

Frau Schubert begründet die Große Anfrage <034>: Es geht vor allem darum, wie hinsichtlich der Jugendlichen (unter 25 Jahren) im Bezirk verfahren wird.

 

Beantwortung der GA:

BzStRin Mendl:    Zu 1) Es wurden mehr Anträge gestellt, als das Bundeswirtschaftsministerium berechnet hatte, weil davon ausgegangen wurde, dass alle Arbeitslosenhilfe- und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger vorher auch als arbeitslos gemeldet waren. Bei den erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern war das jedoch nicht immer der Fall. Erst mit der Vergabe der Kundennummern von ALG-II ist das Problem aufgefallen. Statistische Erhebungen allerdings existieren nicht.               Zu 2) Es gibt im Jobcenter 2 Teams für junge Leute, die sich ausschließlich mit der Vermittlung erwerbsfähiger,  hilfebedürftiger Jugendlicher unter 25 Jahren in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten befassen. Es gibt 19 Stellen im Team Integration und Beratung und 11 Stellen im Leistungsteam.               Zu 3) Von den 14 836 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren 2525 unter 25 Jahre.                Zu 4) Die Hilfe-empfänger, die bis Ende 2004 Leistungen gemäß BSHG vom Jugendamt erhalten haben, sind, wenn sie einen Antrag auf SGB II gestellt haben, von den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit in das Jobcenter übernommen worden. Die Aufteilung erfolgte dem Alter nach und alphabetisch. Sie sind voll in den Fallbestand des Jobcenters integriert worden. Das Jugendamt hat zusätzlich zu den ins Jobcenter entsandten Mitarbeitern eine Schnittstelle benannt, die Ansprechpartner zwischen Jobcenter und Jugendamt ist.

Ohne Aussprache.              Der BzVV stellt fest, dass die Große Anfrage beantwortet ist.

 


 


 


 
 

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