Auszug - Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG
BE des A.f.SoGe im Konsens angenommen und damit Antrag PDS abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag: Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich sämtliche Anträge, die gem. BSHG die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt tangieren, zu bescheiden. Den
Hilfesuchenden, deren Anträge nicht unverzüglich aufgrund fehlender Unterlagen
und wegen der anstehenden Aufgaben der reformierten Sozialgesetzgebung
beschieden werden können, ist Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes
bis zum nächsten Termin beim Sozialamt zu gewähren. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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