Auszug - Sondermittel für Berliner Parkeisenbahn gGmbH (SM 502)  

 
 
36. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 9.2 Beschluss:652/36/05
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 24.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:25 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1180 Sondermittel für Berliner Parkeisenbahn gGmbH (SM 502)
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:652/36/05
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBA, JugSport
  Stahr, Joachim
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Vorlage des BzVV zu Sondermitteln wird über die Konsensliste einstimmig angenommen

Die Vorlage des BzVV zu Sondermitteln wird über die Konsensliste einstimmig angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Berliner Parkeisenbahn gGmbH werden für die Durchführung einer Ferienfahrt in den Herbstferien nach Mühlenstroth

491,00 e

aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.

Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.  
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig.


  Beschluss: 24.02.2005 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 15.03.2006 realisiert Verantwortlich:
BA, JugSport  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 18.03.2005  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

15.03.06 SB V-51 lfd. Nr. 2864

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick                                                                                 15.03.2006

Abteilung Jugend und Sport

 

 

 

S c h l u s s b e r  i c h t

 

 

Beschluss Nr.: 652/36/05 (Drs. Nr.: V/1180) der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am 24.02.2005

 

In der o.a. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Berliner Parkeisenbahn gGmbH werden für die Durchführung einer Ferienfahrt in den Herbstferien nach Mühlenstroth 491,00 € aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2005 zur Verfügung gestellt.

Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.

 

Zu dem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

Auf der Grundlage des o.g. BVV-Beschlusses wurde am 19.05.2005 ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt.

Nach Eingang der Einverständniserklärung zum Zuwendungsbescheid wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 491,00 € mit Fälligkeitsdatum 23.09.2005 auf das angegebene Konto der Berliner Parkeisenbahn gGmbH überwiesen.

Der Verwendungsnachweis und Sachbericht wurden vollständig und fristgerecht am 06.12.2005 vorgelegt. 

Die Prüfung des Verwendungsnachweises hat zum Ergebnis, dass

 

·          den aufgeführten Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.735,71 €, Einnahmen incl. der gewährten Zuwendung in Höhe von 2.744,00 € gegenüberstanden. Danach wurden nur Sondermittel der BVV in Höhe von 482,71 € beansprucht. Am 17.02.2006 konnte bei der Bezirkskasse Treptow-Köpenick der überzahlte Differenzbetrag in Höhe von 8,29 € als Zahlungseingang verbucht werden. Die Buchung auf Kapitel 5950 Titel 11921 wurde veranlasst;

 

·          die Eintragungen und der Abschluss als richtig und vollständig, die Notwendigkeit der Ausgaben, die wirtschaftliche und sparsame Verwendung und die Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen im Verwendungsnachweis bestätigt wurde;

 

·          im Sachbericht und zahlenmäßigen Verwendungsnachweis die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis wie auch in den Vorjahren überdurchschnittlich transparent dargestellt wurde mit der Folge, dass sich der Aufwand für die Prüfung deutlich reduzierte;

 

·          die Bereitstellung der Mittel für die erfolgreiche Realisierung des Projekts erforderlich war;

 

·          die Zielstellung, des im Bezirksinteresse liegenden Projekts, vollständig verwirklicht
wurde;

 

·          die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Zuwendung bestätigt werden kann.

 

 

Eine Kopie des Sachberichtes erhält der Jugendhilfeausschuss.

 

 

Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht.

 

 

 

 

Dr. Klaus Ulbricht                                                            Joachim Stahr

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Jugend und Sport

 
 

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