Auszug - • Entwurf des Bebauungsplans 9-2 nebst Begründung • Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 9-2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Oberschöneweide  

 
 
41. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: HTW Berlin Campus Wilhelminenhof, Gebäude H, Raum H 001
Ort: Wilhelminenhofstraße 75A, 12459 Berlin
VIII/1009 • Entwurf des Bebauungsplans 9-2 nebst Begründung
• Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 9-2
im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Oberschöneweide
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0644/33/20
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadtOrd 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Ortsbezüge:Bezirksregion 05 Oberschöneweide

-         das Bezirksamt weist darauf hin, dass hierzu bereits eine Beschlussfassung erfolgt war, auf Grund von Anmerkungen der Senatsverwaltung wurde jedoch eine Ergänzung zu den immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen erforderlich

-         die Grundzüge der Planung werden aber nicht tangiert

-         Frau Reichardt fragt nach, warum ein Ausschluss von Gewerbe erfolgt, welches das Wohnen stören könnte, das Bezirksamt erläutert dazu, dass es in der benachbarten Kleingartenanlage auch Dauerwohnen gibt, auf das Rücksicht zu nehmen ist

-         Herr Gramberg (Gast) fragt mit Blick auf die verkehrlichen Folgen auch im Zusammenhang mit benachbarten Entwicklungen ob dazu Abstimmungen mit dem Bezirk Lichtenberg erfolgen, das Bezirksamt erläutert dazu, dass die Zusammenarbeit intensiviert werden soll

-         auf Nachfrage von Herrn Gramberg stellt das Bezirksamt klar, dass der Bebauungsplan jetzt insbesondere festgesetzt werden soll, um Einzelhandelsnutzungen auszuschließen, es wird im Anschluss daran aber eine weitere Überplanung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geben, in diesem Zusammenhang wird dann auch eine Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen erfolgen

-         der Investor hat bereits einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, da sein Vorhaben auch mit dem B-Plan 9-2 planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist

-         Beschlussfassung: 10 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

 


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Nach § 19 (3) GO wurde die nachfolgende Drucksache am 21.01.2020 zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:

 

 Drs. VIII/1009

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

  1. den Entwurf des Bebauungsplans 9-2 vom 30. Mai 2011 (Anlage 1 zum BA-Beschluss 347/19) nebst Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss 347/19).
  2. den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 9-2 (Anlage 3 zum BA-Beschluss 347/19).

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 19.02.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (10:0:4) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 0; Enthaltung: 4.


 
 

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