Auszug - Beantwortung der Nachfragen durch Herrn BzStR Hölmer  

 
 
10. (öffentliche / nichtöffentliche) Sitzung Zeitweiligen Ausschusses ´Insel im 'Rotsch-Hafen'´
TOP: Ö 3.1
Gremium: Zeitweiliger Ausschuss "Insel im 'Rotsch-Hafen'" Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 05.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:08 - 19:07 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Die Fraktion SPD und DIE LINKE signalisieren, keine Nachfragebedarf zu haben.

Die AfD-Fraktion fragt, wie genau der Ablauf war aus Sicht des Rechtsamtes, der zur Änderung der Einschätzung führte, dass es sich nicht mehr um einen Außen- sondern Innenbereich handelt.

Herr BzStR Hölmer: Zum ersten Mal stand die Frage zum Zeitpunkt der Aufstellung des
B-Planes, allerdings ist das Ergebnis dabei eher zweitrangig, denn aus baurechtlicher Sicht würde sich nichts ändern, selbst wenn es ein Außenbereich geblieben wäre.

Aus naturschutzrechtlicher Sicht spielt die Einschätzung aber eine sehr große Rolle. Der Bürgermeister hatte ja frühzeitig die Gesamtproblematik zur Bewertung an das Rechtsamt gegeben Hierbei wurde auch die Frage Innen- oder Außenbereich geprüft, da die Beantwortung eben von großer Bedeutung für die naturschutzrechtliche Bewertung ist. Auf Grund der Erkenntnis des Rechtsamtes, dass es sich um einen Innenbereich handeln könnte, habe dieses die Frage tiefgründig gemeinsam mit dem Bereich Stadtentwicklung geprüft und abschließend die Einschätzung getroffen, dass es sich um einen Innenbereich handelt. Hätte es bereits früher einen Grund für eine tiefgründige Prüfung gegeben, wäre man wahrscheinlich auch im Bereich Stadtentwicklung zu dieser geänderten Auffassung gekommen, aber zu diesem Zeitpunkt der des B-Planaufstellungsverfahrens war eine tiefgründige Prüfung nicht erforderlich.

Die CDU-Fraktion hat nur eine Nachfrage zum Verständnis. Ist es richtig, dass aus baurechtlicher Sicht keine Notwendigkeit der Prüfung der Vorlage von Verstößen gesehen wurde, da die Beschwerdeführerin umwelt- und naturschutzrechtliche Verstöße vermutete?

Herr BzStR Hölmer: Nein, so könne man dies nicht sagen. Aus dem Inhalt der Mail konnten sowohl baurechtliche als auch und dies mehrheitlich, naturschutzrechtliche Verstöße vermutet werden. Aus baurechtlicher Sicht war ein umgangssprachlich "Schwarzbau" besser "Schwarzrückbau" zu vermuten und damit ein Verstoß gegen die Veränderungssperre. Das Rechtsamt hatte alle möglichen Verstöße aufgelistet, die Mehrzahl im Bereich UmNat gesehen und deshalb wurde die Federführung an diesen Bereich gegeben. Letztendlich hat die zuständige Senatsverwaltung die Führung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens übernommen. Somit arbeitet der Bereich Bauen dem Bereich UmNat zu und dieser wiederum gibt alle Unterlagen an die Senatsverwaltung.

Herr Lawrenz fragt nach.

Herr BzStR Hölmer: Es ist definitiv gegen die Veränderungssperre verstoßen worden. Es ist isoliert für sich betrachtet nur schwer zu ahnden. Es ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren zu betrachten.

Die Fraktion B'90Grüne signalisiert, keinen Nachfragebedarf zu haben.

Der BzV Herr Henze erhält als Gast das Rederecht.

Herr Henze: An Hand der Satellitenbilder kann man erkennen, dass mit dem neu geschaffenen Steg (nach 1990), der einseitig anfahrbar war, im Prinzip bereits eine Art der Begradigung der "Insel / Halbinsel" erfolgt sein muss, da sonst nicht in dieser Größe hätte gebaut werden können. Wurde diese "Begradigung" durch das Bezirksamt geprüft bzw. gesehen oder war dies damals ebenfalls vom Eigentümer ein "Husarenstreich"? Wäre der Vorgang bekannt, hätte das Bezirksamt ja für den Bereich schon sensibilisiert sein müssen.

Herr BzStR Hölmer: Er vermute, dass das Stadtplanungsamt keine Kenntnis habe von diesem ersten Steg. Er könne sich aber nicht definitiv dazu äußern. Frau Zeidler ergänzt, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Sportbootanlagen auch bei UmNat liege.

Herr BzStR Hölmer auf Nachfrage von Herrn Henze: Dann würde es sich um eine ungenehmigte Sportbootanlage handeln.

Herr BzStR Hölmer auf Nachfragen zu den Schwerpunkten aus baurechtlicher Sicht (Innen- oder Außenbereich. / Veränderungssperre) der SPD: Wenn man einen B-Plan zur Aufstellung bringt, muss eine Einschätzung abgegeben werden, was dort vermutlich vorliege. Selbst wenn es ein Außenbereich wäre, kann das im B-Planverfahren noch geklärt werden.

SPD-Fraktion: Ist es korrekt, wenn man sagt, dass eine Veränderungssperre im Prinzip nur dafür sorgt, dass jede Veränderung genehmigt werden muss?

Frau Zeidler: Die Veränderungssperre stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar.

SPD-Fraktion: Also wird nicht der Verstoß gegen das Vorhandensein der Veränderungssperre geahndet sondern ggf. die ungenehmigt vorgenommen bauliche Veränderung auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft und diese dann geahndet, wenn sie der B-Planung widerspricht?

Herr BzStR Hölmer: Die Veränderungssperre schafft einen Genehmigungsvorbehalt, den es sonst an dieser Stelle im Baurecht nicht gibt. Es wird im Prinzip geprüft, ob eine Situation nach § 34 BauGB geschaffen wird, die den B-Planzielen entgegensteht und wenn dem so ist, muss die Versagung erfolgen, obwohl es sonst nach § 34 genehmigungsfähig die Maßnahme genehmigungsfähig wäre.

Fraktion DIE LINKE: Bedeutet dies, dass der Bauherr ohne Genehmigung alles das bauen kann, was den B-Planzielen nicht entgegensteht?

Herr BzStR Hölmer: Alles, was grundsätzlich genehmigungsbedürftig ist, muss er sich genehmigen lassen. Die Veränderungssperre schafft die Möglichkeit der Versagung, wenn eine nach § 34 sonst zu genehmigende Baumaßnahme den B-Planzielen entgegensteht.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn BzStR Hölmer und bei Frau Zeidler für die Beantwortung aller Fragen und entschuldigt sich nochmals für die suboptimale Vorbereitung der Befragung.

Herr BzStR Hölmer und Frau Zeidler verlassen die Sitzung.


 
 

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