Auszug - Abwendungserklärung in Milieuschutzgebieten nach dem Münchner Modell anwenden (Beschlussempfehlung)  

 
 
31. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5.7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 29.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0768 Abwendungserklärung in Milieuschutzgebieten nach dem Münchner Modell anwenden
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE, SPDSPD
Verfasser:Uwe Doering 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Herr Doering stellt die Intention und den Antrag vor. Herr Hölmer erklärt, dass es schon Senatsbestreben ist ein möglichst einheitliches Vorgehen zu ermöglichen, es wird auf eine Handreichung gewartet. Herr Dr. Durinke hat eine Verständnisfrage, da mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten (Vereinbarung Regelung zwischen Bezirksamt und Eigentümer, standardisiert; Erklärung jeder Erwerber kann durch eine einseitige Erklärung, die Abwendung erklären, die nicht standardisiert ist).
Erfüllt die Abwendungserklärung die rechtlichen Erklärungen? Oder geht es um die Abwendungsvereinbarung, die dann die rechtlichen Kriterien erfüllen soll, beides kann auseinanderfallen. Es gibt keine Besserstellung für die Unternehmen, für die wir das Vorkaufsrecht anwenden.

Herr Zellmer sieht den Antrag, dass das Bezirksamt mit den Kriterien zu SenStadt geht und um rechtliche Prüfung bittet. Herr Thies erinnert sich, dass die Erklärung die Steigerung der Vereinbarung meint. Herr Doering neigt eher zur "Vereinbarung" und möchte vertagen, um auf die berechtigten Nachfragen einzugehen und dies klar zu formulieren.
Frau Tillack erklärt, dass die Abwendungsvereinbarung in Berlin genutzt wird und es würde helfen, wenn die Kriterien in der belastbaren Handlungsanweisung des Senates auftauchen.

 

Abstimmung: Vertagt.


 
 

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