Auszug - Kindertagespflege stärken: Großtagespflegestellen sind keine Zweckentfremdung
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Kindertagespflege stärken: Einzeltagespflegestellen und Verbundtagespflegestellen sind keine Zweckentfremdung
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Einzeltagespflegestellen und Verbundtagespflegestellen als Ausnahmetatbestand in die Zweckentfremdungsverbotsverordnung aufgenommen werden sowie das Genehmigungsverfahren (Nutzen von Wohnraum für Tagespflege) vereinfacht und positiv begleitet wird. Die Zweckentfremdungsabgabe soll entfallen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig; Enthaltung: 10.
Die Beschlussempfehlung des JHA ist somit angenommen und damit der Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE unter Beitritt der CDU-Fraktion i. g. F. beschlossen.
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