Auszug - Darstellung der Geschehnisse durch Herrn BzStR Hölmer  

 
 
8. (öffentliche / nichtöffentliche) Sitzung des Zeitweiligen Ausschusses "Insel im 'Rotsch-Hafen'"
TOP: Ö 4.1
Gremium: Zeitweiliger Ausschuss "Insel im 'Rotsch-Hafen'" Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 20.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung erörtert der Ausschussvorsitzende die Vorgehensweise. Ferner macht er darauf aufmerksam, dass bei weiteren offenen Fragen ein weiterer Sitzungstermin zur Befragung von Bezirksamtsmitgliedern zu vereinbarenre. Er bittet Herrn BzStR Hölmer im Auftrag des Ausschusses, seine heute gegebenen Antworten nochmals schriftlich nachzureichen. Er übergibt das Wort an Herrn Herr Bezirksstadtratlmer und bittet ihn um eine kurze Darstellung der Situation.

Herr BzStR Hölmer schildert noch einmal kurz die Situation im Rotsch-Hafen. Der Rotsch-Hafen ist uns erstmals im Jahr 2016 untergekommen, als wir die Aufstellung des B-Planes 9-64 r dieses Areal auf den Weg gebracht haben. Problematisch war, dass der Bezirk ein großes Interesse daran hatten, dass dort eine bootsbezogene Nutzung, ggf. mit bootsbezogenem Gewerbe bleibt. Was man auf keinen Fall wollte, war dass da Wohnen am Wasser entstehe. Das war nicht die Zielstellung des Bezirkes, obwohl es viele Interessenten dafür gab. Der Bebauungsplan sollte nun auch dazu dienen., sich in diese Richtung zu bewegen.

Er erspar sich jetzt erst einmal die einzelnen Schritte, da die aus seinem Bereich ja auch vorliegen. Das können der Ausschuss gerne noch schriftlich bekommen, einen Teil liegt ja schon schriftlich vor. Frau Zeidler war im fraglichen Zeitraum, zu der Zeit gar nicht in Hause. Für ihn ist das Thema wieder relevant geworden, mit einer erhaltenen E-Mail am 14.06., in der zwar nicht die Rede davon war, dass hier irgendetwas abgebaggert worden ist bzw. wird, aber die Rede davon war, dass es irgendwelche Arbeiten, irgendwelche Tätigkeiten gibt, die Rodung von Bäumen und sonst irgendetwas. Bei ihm entstand aus der E-Mail und den Anlagen vom 14. Juni eher der Eindruckt, dass es sich hier um ein rein naturschutzrechtliches Problem handelt und dementsprechend habe er noch am gleichen Tag in der Mittagszeit die E-Mail zuständigkeitshalber an den Kollegen Geschanowski als Verantwortlichen für den Bereich Umwelt und Natur weitergeleitet. Er habe aber auch das Ordnungsamt darüber informiert, weil es sich laut E-Mail um einen Schutzbereich, eine Schutzzone handeln solle, also im Prinzip auch eine Kontrolle durch das Ordnungsamt entsprechend erfolgen könnte und sollte. Er habe deshalb das Ordnungsamt mit einer Vorortkontrolle beauftragt und habe dann gegenüber Herrn Geschanowski angeregt, dass man die Ergebnisse noch einmal gemeinsam zusammenträgt und dann überlegt, wie man weiter verfährt. Dazu ist es dann leider nicht gekommen, weil seine E-Mail keine Antwort erhalten hatte das nur am Rand, das ist egal. Entscheidend war eher, dass dann durchsickerte und auch bei ihm, leider dann auch mit einem Tagesverzug, ankam, dass dort am 12.06. ein Termin des Vermessungsamtes war. Im Rahmen des B-Planverfahrens ging es darum, einige Aufmaße zu machen, unter anderem auch zu der Insel, zum Schwimmkran und was dort noch so dran hing. Dabei haben die Kollegen aus dem Stadtentwicklungsamtes festgestellt, dass die besagte Insel, von der berichtet wurde, dass da irgendwelche Arbeiten stattfänden, gar nicht mehr existiere. Also mit etwas Zeitverzug hat ihn diese Botschaft dann auch erreicht, sodass man plötzlich eine völlig andere Ausgangssituation hatte.

Trotzdem war er nach wie vor der Meinung na klar, man habe dort im Prinzip zwei Tatbestände, was sich dann auch relativ schnell in der internen Diskussion gezeigt habe. Man hatte dort eine Veränderungssperre, gegen die ist natürlich verstoßen worden, wenn dort einfach irgendwelche Arbeiten ohne vorherige Abstimmung mit dem Amt durchgeführt werden. Und was auch völlig klar war, man braucht eine Baugenehmigung, wenn man ein Haus aufbauen will, so braucht man auch eine Baugenehmigung, wenn man eine Insel wegbaggern will. Also zwei Tatbestände, die auch seinen Bereich betrafen, die man auch letztendlich intern noch einmal besprochen und ausgewertet habe. Die relevanten Sachen, die dort aus seiner Sicht stattgefunden haben, waren trotzdem in erster Linie naturschutz- und umweltrechtlicher Art und insofern sei er zu dem Zeitpunkt und auch im weiteren Verlauf davon ausgegangen, dass es im Prinzip in erster Linie ein naturschutz- und umweltrechtliches Problem ist, dass auch dort einer besonderen Verfolgung und Beobachtung bedarf. Es stehe aber außer Frage, dass auch seine Abteilung ihren Part spielen muss.

Der Vorgang ist dann natürlich auch im Laufe der nächsten Tage und Wochen im Bezirksamtskollegium zum Thema geworden. Das Bezirksamt hat dem Ausschuss einen Auszug aus dem BA-Protokoll zugestellt zu dieser ganzen Thematik. Herr Igel hat dann irgendwann auch mal durch das Rechtsamt prüfen lassen, wie das mit der Zuständigkeit oder Federführung in diesem Verfahren sein sollte. Das Rechtsamt ist da sehr eindeutig in seiner Position, dass die Federführung beim Bereich Umwelt und Natur liegen sollte, weil dort die maßgeblichen Vergehen stattgefunden haben und vor allen Dingen auch klar war, in so einer Situation natürlich auch ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind, sprich entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, dass die dann eben auch federführend vom Umwelt- und Naturschutzamt zu führen sind. Aus seinem Bereich soll eben für den Verstoß gegen die Veränderungssperre und Verstoß gegen das Baugesetzbuch entsprechend zugearbeitet werden. Das ist dann auch so erfolgt mit entsprechenden Zuarbeiten zum gebündelten Ordnungwidrigkeitsverfahren, welches das Rechtsamt dort vorgeschlagen hatte. Das Umwelt- und Naturschutzamt stand dazu noch im Kontakt mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, welches die Einleitung eines Strafverfahrens geprüft hat, welches aber nunmehr, so glaube er, vom Tisch ist. Das gebündelte Ordnungswidrigkeitsverfahren wird deshalb aber auch von der Senatsverwaltung momentan bearbeitet.

Bezirklich greift im Prinzip noch eine zweite Geschichte. Man habe immer wieder einmal die Situation, dass irgendwelche Menschen schwarz, ohne Baugenehmigung ein Häuschen bauen. Das heißt ja nicht automatisch, wenn jemand so etwas gemacht hat, dass der Bezirk sofort mit der großen Keule komme und sagt, das Haus muss wieder abgerissen werden, sondern es wird dann erst einmal geprüft, obglicherweise bei Einreichen einer Baugenehmigung dies genehmigungsfähig wäre. Des Weiteren wird natürlich letztendlich auch hier die Aufforderung an den Vorhabenträger oder wie auch immer, mannne sich aussuchen, wie man das bezeichnen will gehen, das entsprechend auf den Weg zu bringen. Ein Bauantrag, wenn er denn entsprechend eingereicht wird, wird dann eben objektiv, rechtlich sauber geprüft. In einem solchen Fall bekommt aber ein Schwarzbauer die dreifache Baugenehmigungsgebühr.

So und da ist dann eben auch noch einmal zu klären und zu prüfen, ob die ganze Geschichte möglicherweise sogar genehmigungsfähig gewesen wäre. Aus Sicht des Bereiches Stadtplanung, rein planungsrechtlich betrachtet, hat die Insel keinen großen Stellenwert gehabt, ökologisch, umwelttechnisch, naturtechnisch möglicherweise sehr wohl. Das kann er aber letztendlich nicht beurteilen. Planungsrechtlich hat sie keinen großen Stellenwert gehabt, da dort am Hafenbecken sowieso Bootsanleger vorgesehen sind und das war ja auch die Zielstellung des B-Planes, sodass möglicherweise, wenn wir jetzt in das Verfahren eingestiegen wären, oder auch noch einsteigen nachträglich, aus planungsrechtlicher Sicht das Vorhaben dem B-Plan entsprochen hätte bzw. entsprechen wird. Andere Stellen, die da dementsprechend zu beteiligen sind, würden es dann eventuell anders sehen. Und so sieht das jeder aus seiner Fachlichkeit heraus und seinem Rechtsnormen entsprechend zu bewerten.

Ja, das ist vielleicht so ein Kurzabriss der Ereignisse. Ausführlich und detailliert finden Sie das schriftlich niedergelegt in der Chronologie.

Fragerunde:

SPD-Fraktion.

Herr Bahlmann: Grundsätzlich interessiert natürlich die Frage der Veränderungssperre. Wie läuft so eine Veränderungssperre ab, da ja wohl der Hintergrund die Befürchtung war, dass hier sonst eine Wohnbebauung realisiert werden und eine nichtgewollte Verdrängung des Sports stattfinden könnte. Wie läuft also eine Veränderungssperre ab und wie wird damit in diesem Prozess verwaltungsintern umgegangen?

Herr Hölmer übergibt das Wort an Frau Zeidler.

Frau Zeidler: Also, eine Veränderungssperre ist ein Sicherungsinstrument. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes habe man die Situation, dass das alte Baurecht durch den Beschluss eines Bebauungsplanes nicht mehr gilt. Solange das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gilt aber das neue Baurecht noch nicht. Wenn in dieser Zeit der Aufstellung des Bebauungsplanes, also im laufenden Verfahren, ein Antrag eingeht, kann es ja dazu führen, dass durch die Genehmigung dieses Bauantrages Zustände geschaffen werden, die dann die späteren Ziele des Bebauungsplanes konterkarierenrden. Deswegen hat uns der Bundesgesetzgeber dieses Instrument der Veränderungssperre gegeben, dass vom Wort her vielleicht ein Stück weit irreführend ist, weil es ein Genehmigungsvorbehalt darstellt. Eine Veränderungssperre wird dann erlassen, wenn man befürchten muss, dass solche Bauanträge eingehen. Es wird dann in der Zeit des laufenden Bebauungsplanverfahrens nicht über diese Bauanträge entschieden, sondern erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Dies bedeutet, man kann schon einen Bauantrag stellen, aber bekommt noch keine Baugenehmigung, weil man eben noch nicht weiß, wie das Bebauungsplanverfahren ausgehen wird, weil ein Bebauungsplanverfahren grundsätzlich ergebnisoffen zu führen ist. Die Veränderungssperre selbst hat dabei keine unmittelbare Außenwirkung, sondern dient wirklich als Sicherungsinstrument. Sie ist deshalb auch nicht selbst sanktioniert, sondern, wenn jemand ohne Baugenehmigung baut handelt es sich, ganz normal, wie bei jedem anderen Schwarzbau, um eine Ordnungswidrigkeit und das ist die Sanktionsmöglichkeit. Aber einen Verstoß gegen die Änderungssperre an sich gibt es rechtlich nicht.

Herr Bahlmann: Wie wird mit der Veränderungssperre umgegangen, denn man hatte ja die Situation, dass einen Eigentümer gab, gegen den auch schon mal Ordnungswidrigkeitsverfahren liefen nachdem das Bauamt eine Veränderungssperre erlässt, also wie wird sie kommuniziert oder wie überprüft man die Einhaltung?

Herr Bezirksstadtratlmer: Es gibt im Prinzip eigentlich zwei ganz direkte Kommunikationswege. Zum einen erfährt eine Veränderungssperre durch den erforderlichen Beschluss der BVV eine gewisse Öffentlichkeit und zum andere erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt, die dann als allgemein bekanntgemacht gilt. So wisse man natürlich auch, dass nicht jeder das Amtsblatt regelmäßig liest, das ist wahrscheinlich

Wenn man wisse, dass da irgendwelche Eigentümer ganz konkret betroffen sind, werden diese schriftlich oder zum Teil auch mündlich informiert. Herr Thiele erhielt diendliche Informationen, dass eine Veränderungssperre erlassen worden ist.

Zudem informiere er über den Erlass von Veränderungssperren neben der Tatsache, dass es ja den BA-Beschluss gibt und normalerweise das Kollegium auch durch Präsenz in der BVV-Sitzung sowieso informiert ist in den BA-Sitzungen, damit die Kollegin und die Kollegen die Möglichkeit haben, in ihren Abteilungen entsprechend zu informieren.

Frau Zeidler: Man verwende das Instrument der Veränderungssperre eher selten, da die Dauer einer Veränderungssperre gesetzlich geregelt ist und man dann gezwungen ist, auch innerhalb dieser Zeit mit dem Bebauungsplanverfahren fertig zu werden, was im Land Berlin mit den Systemzeiten eine sehr große Herausforderung ist. Hier, im vorliegenden Fall war aber eben zu befürchten, dass Bauantge auf Wohnbebauung eingehen würden und deswegen habe man präventiv diese Veränderungssperre vorgenommen.

Herr Bahlmann: Bei richtigem Verständnis trägt der Vorhabensträger also kein Risiko eines Verstoßes gegen eine Veränderungssperre bei Einreichung eines Bauantrages, weil er ja dann zurückgemeldet bekommt, dass es eine Veränderungssperre gibt und der Bauantrag erst nach Beendigung des B-Planverfahrens beschieden werden könne? Wenn er jetzt nur die Veränderungssperre nehmen würde, hätte es keinen Effekt, weil er sozusagen nichts anderes hätte, als dass seine Anträge, sozusagen, auf die lange Bank geschoben werden bzw. in das Verfahren des B-Planes eingeschoben werden?

Herr Bezirksstadtratlmer: Genau.

Frau Zeidler: Mannne nicht singulär gegen die Veränderungssperre verstoßen. Mannne ja nur gegen eine Veränderungssperre durch ein nicht genehmigtes Bauvorhaben verstoßen, d. h., die Veränderungssperre selbst muss gar nicht sanktioniert werden. Es ist das Bauen ohne Baugenehmigung was die Ordnungswidrigkeit darstellt, was sanktionsfähig ist.

Herr Bahlmann: Was bedeutet die Federführung von Umwelt und Natur konkret r den Bereich des Herr Bezirksstadtrates r diese Sanktionen, die sich jetzt im Ergebnis in allen Dingen ergeben?

Herr Bezirksstadtratlmer: Man arbeite bezüglich des Verstoßes gegen das Baurecht hinsichtlich des gebündelten OWI-Verfahrens zu. Man könnte auch selbständig ein eigenes Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Das BWA, der Bereich Bau- und Wohnungsaufsicht, hat ja durchaus auch die Möglichkeit, das selbständig zu tun. Aber in dem Fall ist es eben so, dass aus arbeitstechnischen Gründen die Maßnahmen zu einem Verfahren gebündelt werden und die bezirkliche Federführung liegt in diesem Fall beim Umwelt- und Naturschutzamt. Ansonsten stehe man in Kontakt und stimme sich mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fachbereichen ab, aber in dem Fall ist das nicht das entscheidende Kriterium. Die Bündelung, das Sammeln und auch die Abstimmung mit der Senatsverwaltung obliegt dem Am r Umwelt und Natur

Fraktion DIE LINKE.

Herr Doering: Wann wurde Herr Thiele ndlich darüber informiert wurde, dass es diese Veränderungssperre gibt? Der zweite Punkt ist, Sie haben gesagt, planungsrechtlich hatte die Abbaggerung der Insel keine Rolle gespielt, weil der Charakter des Hafens sich nicht verändere. Mit dem Abriss der Insel sind dann andere Fakten geschaffen worden, weil der Abriss der Insel mit der unterstellten Absicht, die Anzahl der Liegeplätze zu vergrößern, den Charakter des Hafens natürlich verändert habe, oder sehe er das falsch?

Herr Bezirksstadtratlmer: Er erweitert sich die Möglichkeiten, Liegeplätze zu schaffen. Rein quantitativ ist natürlich ohne Insel die Möglichkeit gegeben, mehr Liegeplätze zu schaffen, als mit der Insel, wenn man Stege dort entsprechend reinsetzt. Das ist sicherlich richtig, aber das Planungsziel, letztendlich eine Hafenanlage zu erglichen mit Stegen und Bootsbetrieb ist dadurch nicht tangiert bzw. gefährdet, es ist ja nach wie vor erreichbar. Es ge eher ein quantitatives Problem vor also mehr Boote ohne Insel oder weniger Boote mit Insel.

Herr Doering ist nach der Besichtigung vor Ort und mit dem Wissen, was Herr Thiele vorhat, der Auffassung, dass die Erhöhung der Anzahl der Liegeplätze zur Folge hat, dass die Bebauung vergrößert werden muss, um quasi Winterquartierer die Boote zu finden und Herr Thiele plant ja auf den Bootshäusern die Möglichkeit des Wohnens, das heißt also in der Schlussfolgerung, mehr Liegeplätze, mehr Gebäude.

Herr Bezirksstadtratlmer: Das war eine logische Kette, die man sicherlich gedanklich so anstellen kann, das ist durchaus richtig, aber nicht zwangsläufig so. Den Rahmen setzt der Bezirk ja zwangsläufig fest, man habe ja jetzt einen B-Plan in Aufstellung gebracht mit sehr klaren Zielvorstellungen des Stadtentwicklungsbereiches. Der Stadtentwicklungsbereich legt das Vorhaben nicht sofort zur Seite, weil Herr Thiele die Insel abgebaggert hat. So arbeitet die Stadtentwicklung natürlich nicht. Die Stadtentwicklung hat klare städtebauliche Vorstellungen, was dort geht und was dort nicht geht und das ist unabhängig davon, ob Herr Thiele die Insel weggebaggert hat oder nicht. Die Vorstellungen verändern sich dadurch nicht, zumindest nicht was die Kapazität und die Größe der Randbebauung angeht. Wenn man das so durchdenkt, wie Herr Doering, kann das durchaus eine gewisse Logik haben. Er will jetzt auch gar nichts abstreiten. Er weiß ja auch gar nicht, was in Herrn Thieles Kopf vorgeht, dass Herr Thiede möglicherweise so etwas geplant hat, das weiß er ja nicht. Das kann er nicht sagen, aber so denkt die Stadtentwicklung nicht. Die Stadtentwicklung macht so ein Spiel natürlich nicht mit. Da sind relativ klare Vorstellungen dahingehend, was auch aus der näheren Umgebung da im Prinzip abzuleiten ist. Diese fließen in den B-Plan ein, über einen B-Plan kann man auch mehr Vorstellungen umsetzen. Man will ja nicht am Ende eine Situation vor Ort schaffen, die mit der ursprünglichen Umgebung nichts mehr zu tun hat.

Herr Doering: Er wolle ja nicht falsch verstanden werden, aber wenn eine Insel weggebaggert wird, dann muss dies ja irgendeine Relevanz haben. Darauf muss man normalerweise reagieren und das hat ja auch Folgen, außer die, dass dort mehr Anlegestellen gebaut werden. Letzter Punkt: Wenn man die Unterlagen verfolgt, hin und her will er jetzt nicht sagen, gibt es ständig eine Diskussion über die Frage, ob Innenbereich oder Außenbereich und in der Besprechung am 31.08. teilt das Rechtsamt seine Einschätzung mit, es sei ein Innenbereich.

Herr Bezirksstadtratlmer: Es gab eigentlich nicht ständig eine Diskussion über Frage Innenbereich oder Außenbereich. Es gab im Prinzip eine erste Einschätzung, die der Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtentwicklungsbereich, da bei der Aufstellung des B-Plans dazu eine Festlegung erforderlich ist. Man ist zum Ergebnis gekommen, aufgrund dieser Wasserfläche, die Wasserfläche hat ja häufig eine trennende Wirkung und aufgrund der Verbindung mit der Dahme, dass das wohl ein Außenbereich sein wird. Letztendlich ist r die Aufstellung und den Verlauf des B-Plans diese Kategorisierung völlig egal, weil die Ausschussmitglieder wissen und mehrfach im Fachausschuss erläutert, dass es unerheblich ist, ob es sich um ein Gebiet nach § 34 oder 35 BauGB handelt man kann mit einem B-Plan überall bauen. Mit der ersten Einschätzung "Außenbereich" ist man dann sozusagen, mit dem in das B-Planverfahren reingegangen. Dies hat dann weiter auch keine Rolle mehr gespielt, bis zu dem Zeitpunkt als r die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, zu dem, was durch Herrn Thiele ausgelöst worden ist. Für UmNat hat dies eine erhebliche Relevanz. Gibt es Verstöße im Innenbereich oder gibt es auch Verstöße im Außenbereich und die Verstöße im Außenbereich sind wesentlich relevanter und haben auch ganz andere Folgen. Da hat die Bewertung eine ganz neuen Stellenwert erhalten. Herr Igel hatte das Rechtsamt damit beauftragt, den Vorgang dahingehend zu prüfen, wo die Verstöße eigentlich liegen, die hier stattgefunden haben, wer ist letztendlich federführend. Im Rahmen der Erstellung des Kurzgutachtens ist das Rechtsamt ist man auf diese Einschätzung "Außenbereich" des Stadtentwicklungsamtes gestoßen, und war gegenteiliger Auffassung, also "Innenbereich". Mit dieser Einschätzung hat es dann eine Diskussion gegeben. Die Kollegen vom Stadtentwicklungsbereich haben noch einmal dargelegt, wie sie ursprünglich zu dieser Einschätzung gekommen sind. Das Rechtsamt hat seine Auffassung dargelegt und da kam man zum Schluss dann zum Ergebnis, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der Auffassung des Rechtsamtes anschlossen, dass es ein Innenbereich ist und haben dies dann natürlich entsprechend geändert. Dies stand also unmittelbar im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme des Rechtsamtes und es gab kein Hin und Her in der Bewertung.

Herr Doering: Ist es richtig, dass am 26.06., eine Notiz in der Chronik, festgelegt wurde, dass die Federführung beim Umwelt- und Naturschutzamt liegt?

Herr Bezirksstadtratlmer: Das ist richtig. Ja. Er habe das von Anfang an so gesehen und deshalb auch seine E-Mail entsprechend weitergegeben. Es ist dann auch noch einmal intern geklärt worden.

Frau Borkenhagen: Welche Tätigkeiten sind hrend der Veränderungssperre glich, denn bei eigener Inaugenscheinnahme habe sie festgestellt, dass am Hafen, an den Stegen, an der Uferbefestigung gebaut wurde? Wie gehen Sie mit den Planungen um, die Herr Thiele bei der Besichtigung selber dargestellt habe, nach denen das Wohnen über den Bootshäusern möglich werden soll?

Herr Bezirksstadtratlmer: Rein von der Veränderungssperre her, Frau Borkenhagen, von der Logik her, ist im Prinzip alle glich, was dem B-Plan-Ziel nicht entgegen steht. So, und das heißt jetzt aber trotzdem nicht, dass man alles machen darf. Vieles, was man dann eben gedenkt zu tun, bedarf einer Baugenehmigung. Man kann da nicht einfach loslegen, nur weil das nicht den Zielen der Veränderungssperre entgegen steht. Das funktioniert natürlich nicht. Da muss man schon einen Bauantrag stellen und muss die Baugenehmigung abwarten. Aber, wenn es dem B-Plan nicht entgegenstehenrde, ist die Chance natürlich sehr groß, wenn es grundsätzlich nach § 34 genehmigungsfähigre oder auch nach § 35 genehmigungsfähig wäre, dann könnte er theoretisch bauen. Das haben wir auch manchmal, dass wir nach § 34 schon etwas genehmigen, obwohl ein B-Plan noch nicht festgesetzt ist, weil klar ist, das, was da jetzt passiert, was nach §34 genehmigt wird, entspricht dem maximalen B-Planziel, der maximalen Festsetzung. Aber die alles nicht ohne Bauantrag, das befreit nicht von einer Baugenehmigung.

Also er habe das mit dem Wohnen von Herrn Thiele auch gehört, weil Herr Thiele hatte bei ihm in der Phase, wo Herr Thiele versucht hat, das auch wieder einzufangen, was er ausgelöst hatte, einen Termin. Anhand von Skizzen hat Herr Thiele seine Vorstellungen aufgezeigt und es wurde klargestellt, dass dies alles llig unverbindlich sei. Den B-Plan mache das Stadtentwicklungsamt und nicht der Bezirksstadtrat, darauf habe er Herrn Thiele hingewiesen. Inwieweit so etwas in einem B-Plan aufzunehmen wäre an der Stelle da kann Frau Zeidler noch einmal etwas sagen aber grundsätzlich Wohnen, klassisches Wohnen könne er sich dort, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Was er sich vorstellen könnte, wäre im Prinzip Wohnraumr die sportlichen Zwecke, also für Bootsfreunde, die dort zwei Tage übernachten und dann weiterfahren. So etwas könnte er sich dort durchaus vorstellen.

Frau Zeidler: Das Verfahren ist ja so gut wie gelaufen. Das Bezirksamt hat über den Entwurf der Rechtsverordnung aus handwerklicher Sicht bereits entschieden. Der Entwurf der Rechtsverordnung liegt gegenwärtig bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Rechtsprüfung. Dafür haben die Kolleginnen und Kollegen zwei Monate Zeit und wenn der Bezirk dieses Verfahren ohne Beanstandung passiere, dann kann das Bezirksamt und die BVV letztendlich über den Entwurf entscheiden.

Herr Bezirksstadtratlmer: Herr Thiele war am 14.11. des letzten Jahres bei ihm.

AfD-Fraktion: Herr Bertram:

Wurde im Nachhinein noch geprüft, ob die Abbaggerung der Insel genehmigungsfähig gewesen wäre?

Herr Bezirksstadtratlmer: Also bisher ist das so nicht der Fall. Rein theoretischre es natürlich noch möglich, nachträglich noch einen Baugenehmigungsantrag zu stellen. Dann würde nachträglich das ganze Verfahren r eine dreifache Gebühr noch einmal losgetreten. Dann wäre es eben so, dass die verschiedene Stellen zu beteiligen sind und da muss man eben sehen, wie man sich letztendlich positioniert. Das, was er sagen kann, ist die planungsrechtliche Sicht. Aus Sicht des Fachbereichs Stadtplanung würde wohl nichts dagegensprechen, einer Baugenehmigung zuzustimmen. Das Umwelt- und Naturschutzamt wird sich da möglicherweise ganz anders positionieren, auch im Nachhinein noch. Das kann er auch durchaus verstehen. Es wäre im Prinzip die Wasserbehörde zu beteiligen, die wieder eine eigene Sicht der Dinge hat.

Herr Bertram: Was ist denn in solchen llen, wenn jetzt rein hypothetisch diese Insel relevant gewesen wäre, und durch das Abbaggern das Grundlagenziel des B-Planes nicht mehr erreicht tte werden können, was passiert in solchen Fällen?

Herr Bezirksstadtratlmer: Also, Konstruktion: Die Insel wäre auch planerisch relevant gewesen. Das B-Plan-Ziel ist jetzt quasi gefährdet und nicht mehr erreichbar, weil die Insel weg ist.

Herr Bertram: Ja, einfach mal so, was passiert dann?

Herr Bezirksstadtratlmer: Wenn die Insel für den B-Plan relevant gewesen wäre, hätte man wahrscheinlich, so es denn technisch möglich gewesen wäre, auf eine Wiederherstellung pochen müssen.

Frau Zeidler: Also, rechtstheoretisch wäre das das Instrument die Wiederherstellungsanordnung. Aber sie betone, rechtstheoretisch. Wiederherstellungsanordnungen sind verwaltungstechnisch ein sehr, sehr seltenes Instrument aufgrund der Anforderungen an die Bestimmtheit und die Angemessenheit eines Verwaltungsaktes.

Herr Bertram: Ist die Wiederherstellung das Wiederaufschütten?

Frau Zeidler: In dem Fall wäre die Wiederherstellung die Wiederaufschüttung. Aber Sie dürfen ja nicht vergessen, dass das Bauordnungsrecht nicht auf Abbaggern ausgelegt ist, sondern für das Errichten von Wohngebäuden und um jetzt mal den vergleichbaren Fall, also die Analogie heranzuziehen. Wenn Sie also stattdessen einen Schwarzbau errichtet hätten, der auch nachträglich genehmigungsfähig ist, wissen Sie vielleicht oder kennen das aus Ihrer Erfahrung, aus der Lebenserfahrung heraus, wie schwer es ist, eine Beseitigungsanordnung für ein illegal errichtetes Gebäude durchzusetzen. So, und das ist dann die Analogie zur vorliegenden Abbaggerung.

Herr Bezirksstadtratlmer: Trotzdem muss man natürlich der Gerechtigkeit und der Rechtmäßigkeit Willen solch schwierige Verfahren ggf.hren. Hierbei ist immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten!

Herr Bertram: Wie oft kommen Verstöße im Rahmen vorhandener Veränderungssperren vor?

Herr Bezirksstadtratlmer: Dies ist eher die Ausnahme. Das ist so ein Erfahrungswert.

Frau Zeidler: Dies kann sie bestätigen. Zurzeit habe man ja nur eine Veränderungssperre im Bezirk. In der Regel sind die Beteiligten über das laufende Bebauungsplanverfahren informiert. Die Bebauungspläne erstellen die Behörden ja nicht im luftleeren Raum, sondern immer im Gespräch mit den Eigentümern.

Herr Bertram: Also man kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass Investoren , Bauherren etc. über vorliegende B-Pläne, Veränderungssperren informiert sind es wurde ja vorhin gesagt, auch Herr Thiele war mündlich über die Veränderungssperre informiert?

Frau Zeidler: Dies wissen sie ganz genau. Im konkreten Fall habe man das B-Planverfahren ja gegen den Willen von Herrn Thiele angestrengt, denn er hatte ja andere Ziele und war deshalb zuchst nicht so richtig glücklich darüber.

Herr Lawrenz: Nochmal zum Thema Veränderungssperre. Wenn ich jetzt einen verfahrensfreien Bereich nach Landesbauordnung habe, wo ich keine Baugenehmigung benötige, sondern vielleicht nur eine Anzeigepflicht habe ist dann auch ein Verstoß gegen eine Veränderungssperre möglich?

Frau Zeidler: Ja, Sie dürfen ja, selbst, wenn Sie keine Baugenehmigung brauchen oder ein Bauvorhaben anzeigen müssen, nicht gegen materielles Recht verstoßen. Der Verstoß gegen das Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht liegt dann ja vor.

Herr Lawrenz: Herr Thiele hatte mal gesagt: naja, da war so eine Hütte drauf, wo vor hundert Jahren jemand übernachtet habe. Wäre der alleinige Abriss der Hütte verfahrensfrei aufgrund des geringen Umfanges? Wäre dies so ein verfahrensfreies Vorhaben, das er nur anzeigen müsste?

Frau Zeidler: Fast alle Abbrüche sind genehmigungsfrei, es sei denn, es handelt sich um einen Teilabbruch, also sprich, wenn Sie die Hälfte stehen lassen wollen, dann brauchen Sie eine Baugenehmigung, also eine Abbruchgenehmigung. Ansonsten ist es verfahrensfrei.

Herr Lawrenz: Herr Thiele hätte also eigentlich nur erst einmal anzeigen müssen, dass er hier die Hütte wegnehme, schreibt der Behörde eine E-Mail, er mache das jetzt und die Hütte wäre weg. Also er verstehe das auch so in dem Sinne, dass ein doppeltes Genehmigungserfordernis statuiert wird. Frau Zeidler erwähnte vorhin als Ziel die Sicherung der Bau- /Bauleitplanung.

Frau Zeidler: Aber wir hätten doch nicht die Hütte gesichert mit dem B-Plan.

Herr Lawrenz: Mit der Änderungssperre sichern Sie, dass da gar nichts passiert.

Herr Bezirksstadtratlmer: Wegen der Veränderungssperre hätte er Kontakt mit dem Amt aufnehmen müssen. Am Ende hätte er es machen können, da es nicht dem B-Planzielen widersprach. Auch mit der Veränderungssperre wäre ihm der Abriss der Hütte nicht versagt worden.

Herr Lawrenz: Wie entwickelt man eigentlich jetzt rein hypothetisch - einen großen Außenbereich. Kann ich jeden Außenbereich nach Belieben mit einem B-Plan versehen oder muss ich mich nach den Vorgaben aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan richten?

Frau Zeidler: Paragraf 1, Absatz 3 Baugesetzbuch "Bebauungspläne sind aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist." Das heißt zu Deutsch. Nein, Sie können nicht beliebig einen Antrag stellen auf Aufstellung eines Bebauungsplans. Es ist eine Entscheidung der Behörde, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Sie können allerdings einen Antrag als Eigentümer stellen, zum Beispiel auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Aber auch dann prüft die Behörde, ob und inwieweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die übergeordneten Ziele der Landes- und Regionalplanung sind dabei zu beachten. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Es gibt allerdings die Möglichkeit, Bebauungsplanverfahren und das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans parallel zu führen. Wenn man dann feststellt, dass es sich um eine gewünschte Entwicklung handelt, dann muss man im Land Berlin auch die zuständige Senatsverwaltung davon überzeugen, dass es eine richtige und schöne Entwicklung ist. Gelingt dies, dann würden die strategischen Ziele der Landesplanung auch angepasst werden.

Herr Lawrenz: tte es jetzt diese Änderung der Einschätzung aus dem Bereich der Planung zum Innenbereich hin gegeben, also man beim Außenbereich verbleiben würde und dort keinen B-Plan hätte, dass zumindest in diesem Bereich alle Vorhaben von Herrn Thiele erst einmal gestorben sind.

Frau Zeidler: Die Außenbereichseinschätzung bezog sich ausschließlich auf die Wasserfläche. Die Flächen rundherum waren unstrittig, nur die Wasserfläche hatte man als Außenbereich eingestuft. Drumherum, das war immer § 34. Da habe man nie über etwas Anderes nachgedacht.

Herr Lawrenz: Wenn er dies so betrachte, dann war eigentlich die Wasserfläche samt Landzunge / Insel nach § 35 zu bewerten eigentlich eine Fehleinschätzung, denn es passt nicht so richtig.

Frau Zeidler: Andere Betrachtung. Das Stadtentwicklungsamt hatte die Wasserfläche bewertet im Zusammenhang mit der Dahme und das Rechtsamt hat nicht von innen nach außen geguckt, sondern von außen nach innen und hat gesagt, das Drumherum, die Hafenbebauung prägt auch die Wasserfläche, die ja selbst Hafen ist, und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Hafenbecken zu einer landseitigen Hafennutzung gehört und somit mit dem 34er Hafenweg Drumherum im Zusammenhang zu betrachten ist. Und dieser Auffassung haben man sich dann angeschlossen.

Herr Lawrenz: Also stünde dem ursprünglichen oder wie auch immer gearteten Plänen von Herrn Thiele, selbst wenn wir r den Innenbereich der Wasserfläche es nach dem 35er betrachten, nichts entgegen, weil die Hafenanlage ja im Prinzip ringsherum entsteht.

Frau Zeidler fragt nach zum Verständnis.

Herr Lawrenz: Diese Anlage, wo Herr Thiele Bootsanlegeplätze, vielleicht Wohnen, alles Mögliche errichten könnte, könnte auch unstreitig nach einem 34er Bereich entstehen, auch wenn der Innenbereich 35 wäre also angenommen, es wäre so.

Frau Zeidler: Wenn man kein Bebauungsplanverfahren angestrengt hätte, dann wäre es ja bei der 34er Einschätzung für die Landseite geblieben. Damit hätte er einfach seine Wohnbebauung, die er ja haben wollte, baugenehmigt bekommen, sofern sie sich in die nähere Umgebung einfügt. Lange strittig war, was gt sich ein, also welche Baumasse, welche Höhe der user. Letztendlich ist das Bezirksamt über diese Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass Wohnen an der Stelle in Gänze nicht die richtige Entwicklung ist, da der Bezirk ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen Bezirken habe und das sind die wasserseitigen Gewerbegebiete. Das haben die anderen Bezirke nicht und es war dem Bezirk darum daran gelegen, dass nicht ein Ausverkauf dieser kleinteiligen gewerblichen Nutzung und überall nur teurer Eigentumswohnungsbau stattfindet. Der Bezirk , will diese kleinteilige gewerbliche und touristische, attraktive Nutzung schützen, erhalten, sichern und natürlich auch fortentwickeln lassen. Deshalb hat sich das Bezirksamt dazu entschlossen, dieses Bebauungsplanverfahren einzuleiten, mit dem Ziel im transparenten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange diese Nutzung zu diskutieren.

Herr Bezirksstadtratlmer ergänzend, um zum einem damit also die traditionelle Nutzung, die es dort gab, zu sichern und zum anderen natürlich auch die Spannung aufzulösen, die ansonsten entstanden wäre, wenn man nicht das Wohnen am Wasser zugelassen hätte. Jeder wisse, Wohnen ist privilegiert, wird natürlich vom Verdrängungsprozess des Gewerbes ausgelöst und das wollte man natürlich auf gar keinen Fall, das musste auf jeden Fall verhindert werden.

Herr Lawrenz: Was für ein Bebauungsplangebiet soll festgesetzt werden?

Frau Zeidler: Ein Sondergebiet habe man festgesetzt.

Frau Borkenhagen: Sind vonseiten der Stadtplanung Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden und gibt es Auflagen an den Investor bezüglich der Grundstücksgrenzen / Grundstücksbegradigungen am Imkerweg, denn der Investor fordert die Anwohner aktiv zu Beteiligung an den Kosten von Grenzfeststellungen auf? Ist das Amt involviert oder Auslöser?

Frau Zeidler: Das entziehe sich ihrer Kenntnis und werde man nachfragen.

Herr Bezirksstadtratlmer: Manrde keine Grundstücksbegradigungen beauflagen, dasnne er sich nicht vorstellen, Grenzfeststellungen wären möglich.

Herr Bezirksstadtratlmer: Bezüglich der Frage zu den OWI. Man habe zugearbeitet ans Umwelt- und Naturschutzamt und von dort erfolgte die Weitergabe an die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Ergebnisse liegen aber noch nicht vor.

Herr Bahlmann: Wie relevant ist aufgrund des B-Planverfahrens die Einschätzung § 34 oder § 35?

Herr Bezirksstadtratlmer: Für das B-Planverfahrenhren, ist es relativ irrelevant, auch mit dem 35iger Bereich tte man den B-Plan feststellen können, wenn alle zustimmen. Also, insofern ist das nicht wirklich relevant. Deswegen ist, so glaube er, auch die Prüfung, die anfangs gemacht worden ist bei der Aufstellung des B-Plans, von den Kollegen vom Stadtentwicklungsamt nicht so wahnsinnig intensiv gemacht worden, da esr das Verfahren relativ relevant war

Herr Bahlmann: Ist eine nachträglicher Antrag auf Genehmigung des Abrisses eingegangen?

Herr Bezirksstadtratlmer: Bisher noch nicht.

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Erörterungen zum Tagesordnungspunkt 4.1 abgeschlossen sind. Ferner erinnert er an die Regeln der vergangenen Sitzungen bezüglich der Behandlung nichtöffentlicher Fragen und befragt die Ausschussmitglieder nach deren Einschätzung für die heutige Sitzung. Herr Bezirksstadtratlmer schätzt die Beantwortung der Fragekataloge in öffentlicher Sitzung als unproblematisch ein.


 
 

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