Auszug - Beantwortung der Fragenkataloge durch Herrn BzBm Igel  

 
 
8. (öffentliche / nichtöffentliche) Sitzung des Zeitweiligen Ausschusses "Insel im 'Rotsch-Hafen'"
TOP: Ö 3.2
Gremium: Zeitweiliger Ausschuss "Insel im 'Rotsch-Hafen'" Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 20.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Herr BzBm Igel: Zu den Fragen: Zunächst verweise er darauf, dass der Ausschuss am 07. März den Zwischenbericht und den Schlussbericht der Zentralen Revision zur Korruptionsbekämpfung bekommen habe. Darauf beziehen sich auch die Fragen und das Ergebnis. Sie haben darüber hinaus in den beiden E-Mails auch das Antwortschreiben an die Person erhalten, die den Hinweis auf die Ereignisse dort gegeben hat. Er wird sich jetzt am Protokoll der letzten Sitzung entlang hangeln, denn dort ist ja ein Fragekatalog behandelt worden, der sich zum Teil auch an ihn richte.

Frage 5: "Wie lauten die Ergebnisse der Zentralen Revision zur Korruptionsbekämpfung?"
Er verzichte jetzt darauf, das Ergebnis des Schlussberichtes und des Zwischenberichtes zu referieren. Man kann den - man soll den durchaus - auch von Anfang bis Ende lesen. Das Fazit auf den letzten Seiten spricht aus seiner Sicht für sich.

Frage 9: "Wann war der Bezirksbürgermeister persönlich am Rotsch-Hafen?"
Zu keinem Zeitpunkt und zwar absichtlich, bis heute nicht. Er ist auch nicht zum Tag der offenen Tür gegangen. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Eine fachliche Zuständigkeit bei ihm liegt nicht vor und er sah es als angezeigt, seiner repräsentativen Zuständigkeit als Bezirksbürgermeister nach den dortigen Ereignissen nicht nachzukommen, ausgerechnet dort auch noch den Bezirk zu repräsentieren. Deswegen war er absichtlich nicht am Ort der Geschehnisse.

Fragen aus den Katalogen an den BzBm:

Fragenkatalog der AfD, Frage 2 "Wer hat wann die Überprüfung des …. Einteilung im Innenbereich und Außenbereich veranlasst?"              
Er wisse nicht, ob die Frage sich wirklich an ihn richtet, aber der Ursprung ist im Grunde genommen in seinem Prüfauftrag zu sehen. Er habe das Rechtsamt ja gebeten, zu prüfen, welche Gesetze sind hier anzuwenden, welche Rechtsverstöße werden vermutet und welche Behörden sind zuständig bei der Ahndung der Rechtsverstöße und daraus dann ableitend, wie hoch könnten die Strafen sein. Diesen Auftrag habe er mündlich an das Rechtsamt gegeben. Er sehe das Rechtsamt in der Regel zweimal pro Woche, was bedeutet, in der Regel werden die Aufträge mündlich von ihm erteilt. Er habe keine E-Mail gesendet oder ein schriftliches Dokument verfasst, weshalb er sich auch nicht mehr genau an das Datum der Auftragserteilung an das Rechtsamt erinnere.

Er habe ziemlich schnell festgestellt, dass es hier so eine Art Zuständigkeitswirrwarr vorliegen könnte, also Bezirk, Senatsverwaltung. Das war teilweise völlig unklar. Er hatte ein bisschen Sorge, dass entweder alle Alles machen oder niemand Nichts. Und deswegen hatte er das Rechtsamt beauftragt, Rechtsverstöße, Gesetze, Zuständigkeiten aufzuarbeiten. In diesem Zusammenhang ist der zuständige Rechtsreferent auch auf die Gebietseingruppierung gekommen und hat – als im Baurecht sehr erfahren – festgestellt, dass die für dieses Gebiet aus seiner Sicht getroffene vorläufige Gebietseinschätzung (Außenbereich) nicht trägt und dann dies dem Stadtplanungsamt auch mitgeteilt, dass es sich aus seiner Sicht um einen Innenbereich handelt. Daraufhin hat das Stadtplanungsamt diese Gebietseinstufung noch einmal geprüft.

Im Nachhinein erweist sich das als ein ganz wichtiger Vorgang. Wäre diese Überprüfung nicht erfolgt und wäre nach einer anderen naturschutzrechtlichen Gesetzesgrundlage die Frage der Sanktion dieses Vorgangs getroffen worden, sprich noch auf der falschen Gebietseinschätzung als Außenbereich, hätten wir uns bei der Festsetzung der Sanktionen mit Sicherheit vor Gericht wieder getroffen, mit denen, gegen die sich die Sanktionen richten und möglicherweise wäre am Ende das vor Gericht wegen der unkorrekten Einstufung das Ganze eingesammelt worden. Insofern war es aus seiner Sicht völlig richtig, dass diese Gebietseinstufung noch einmal überprüft wurde, bevor die Verfahren eingeleitet wurden.

Die Frage drei, Rechtsgutachten, Einschätzungen des Rechtsamtes, dazu hatte Ihnen Herr Knörr mitgeteilt, dass es da keine eigene Akte gibt. Der Ausschuss hat auch das Protokoll vom 31.8. bekommen, in dem das Rechtsamt das ja mitgeteilt hatte und alles Weitere lag in der Hand der Stadtentwicklungsverwaltung.

Zu Frage vier, interne Absprache, Vereinbarungen lt. Geschäftsordnung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die Frage wurde bereits beantwortet, würde sich aber auch an ihn richten, quasi als Hüter der Geschäftsordnung des Bezirksamtes. Also, jedes Mitglied des Bezirksamtes ist frei in seine Pressearbeit, was Pressemitteilungen betrifft, Verlautbarungen, die seinen jeweiligen Geschäftsbereich betreffen. Eine Ausnahme gilt allerdings bei Pressekonferenzen, die praktisch mit dem Bezirksbürgermeister abzustimmen sind, weil der Bezirksbürgermeister das Recht hat, jede Pressekonferenz zu besuchen und daher natürlich darüber informiert werden muss, zu wann Pressekonferenzen angesetzt werden.

Welche Änderungen sind seit der Einsetzung des zeitweiligen Ausschusses durchgeführt worden? Ja, es gab Änderungen der Geschäftsordnung, die aber nichts mit dem Ausschussthema zu tun haben. Einmal war von der Stadtentwicklungsverwaltung gebeten worden, dass hinsichtlich bestimmter Vorgänge, die eine zusätzliche Beschlussfähigkeit im Bezirksamt erfordern, die Geschäftsordnung ergänzt wird und was die Öffentlichkeitsarbeit betrifft, habe man den Begriff "Social Media" (Soziale Medien) in unserer Geschäftsordnung ergänzt.

Wie lauten die Ergebnisse der Zentralen Revision und Korruptionsbekämpfung? Da verweise ich auf den Abschlussbericht. Der Arbeitsauftrag der Zentralen Revision und Korruptionsbekämpfung ist auch beschrieben in dem Text. Er habe die ZRK darum gebeten, die Hinweise, die vorgelegen haben, zu prüfen und den Ablauf des Verwaltungsverfahrens zu hinterfragen. Das ist auch für ihn an der Stelle ein normaler Vorgang. Um Missverständnisse zu vermeiden, er habe nicht die ZRK beauftragt, weil er Korruption befürchtet habe, sondern es ist deren Aufgabe Verwaltungshandeln und das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln zu überprüfen. Er hatte keinen Korruptionsverdacht, sondern den wohl auch inzwischen belegten Verdacht, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Aus dem Fragenkatalog der CDU-Fraktion:

Zur Überprüfung der Zentralen Revision habe er hier gerade ausgeführt.

Bitte um Beifügung des Schreibens vom 06.07. zu den Unterlagen. Das ist das, was der Ausschuss am 07. März bekommen habe.

Zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE:

Warum wurde die Bevölkerung erst Ende August 2018 über die Vorgänge am Rotsch-Hafen informiert?

Die Frage richtet sich natürlich auch an Herrn Geschanowski, vor allen Dingen an Herrn Geschanowski. Er kann nur sagen: Richtig, eine Pressemitteilung stammt von ihm. Das ist auch die Erste. Hintergrund ist folgender: Ihn hatte die Berliner Zeitung um Stellungnahme zu diesem Gesamtvorgang sehr kurzfristig für die Recherche eines Artikels gebeten. Er konnte, weil nicht zuständig und ihm die Informationen gar nicht vorlagen diese kurzfristige Bitte um Zuarbeit nicht erfüllen. Am nächsten Tag stand in der Zeitung "Herr Igel war nicht erreichbar" oder "hat sich nicht dazu geäußert".             
Danach habe er sich sofort entschieden, die Informationen, die ihm bis dahin vorlagen, damit auch den Vorgang überhaupt, das erste Mal öffentlich zu bestätigen. So kam es eben zu dieser Information.

Wie wurde innerhalb der Verwaltung, des Kollegiums zusammengearbeitet?

Man habe innerhalb des Kollegiums darüber gesprochen. Dem Ausschuss liegt auch das Protokoll der Bezirksamtssitzung vor.

Festlegung innerhalb des Kollegiums?

Also, es war eben eindeutig, dass die fachliche Zuständigkeit bei Bezirksstadtrat Geschanowski liegt, der auch dann hier regelmäßig in den Ausschuss kommen sollte und wir haben dann die Pressearbeit etwas sortiert auf Wunsch von Herrn Geschanowski. Es haben sich ja sehr viele Journalisten bei mir zunächst nur gemeldet. Das ist auch ein normaler Vorgang, dass, auch wenn der Bezirksbürgermeister nicht zuständig ist, die Presse eben vor allen Dingen immer den Bezirksbürgermeister wünscht. Herr Geschanowski hat darum gebeten, dass die Pressearbeit dann über seinen Bereich läuft und danach habe er auch der Presse dazu keine weiteren Statements mehr gegeben in dieser heißen Anfangsphase, sondern an den Bereich von Herrn Geschanowski verwiesen.

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden entscheidet sich der Ausschuss, weiter öffentlich zu tagen. Es schließt sich die Nachfragezeit von 10 Minuten je Fraktion nach Fraktionsstärke an.

SPD-Fraktion: Kein Nachfragebedarf.

Fraktion DIE LINKE:

Frau Borkenhagen: Gab es aufgrund der Ereignisse außerhalb der Antwort zur Geschäftsordnung des Bezirksamtes Änderungen an zum Beispiel Arbeitsanweisungen oder anderen Unterlagen (z. B. für neue Mitarbeiter /-innen), wie man mit bestimmten Vorgängen umzugehen habe?

Herr BzBm Igel: Also nochmal, die Geschäftsordnung des Bezirksamtes habe man nicht aufgrund dieses Vorgangs geändert, dazu gab es auch gar keinen Grund. Es mussten aber Hinweise gegeben werden, dass die bestehende Geschäftsordnung eingehalten wird. Also da gab es Verstöße, was den Informationsfluss betrifft. Die Informationen, die bei ihm im Bereich eingegangen sind, sind zu diesem Vorgang alle taggleich und sind an das zuständige Amt weitergegeben worden. Da gab es keine Verzögerungen. Man müsse sich allerdings darauf verlassen können, dass dann eben im zuständigen Amt mit der notwendigen Sensibilität gehandelt wird. Er hatte auch, dass kann er an der Stelle auch sagen, zunächst keine Zweifel, dass das zuständige Amt korrekt arbeitet.
Am bereitgestellten Antwortbrief an die Person, die das gemeldet hat, erkennt man, dass sehr deutlich gesagt worden ist, was dort passiert ist. Es sind quasi auch deutlich die Massivität dieser Vorgänge und auch die intensive Prüfung beschrieben worden. Das war ja die Zuarbeit, die er bekommen habe, weil die Person sich an ihn direkt gewandt hat und dann ist es auch in der Regel so, dass auch der Bürgermeister antwortet nach der fachlichen Zuarbeit. Als er das gelesen habe, hatte ich im Prinzip keine Zweifel. 'Aha, da wird also mit aller Massivität auch daran gearbeitet.' Das, sage ich mal so, ist nicht so vollendet gelungen, weil, er ist ja Anfang Juni geschrieben und bis Ende August waren noch nicht wirklich eine Sanktionierung oder irgendetwas umgesetzt worden.
Das ist ein Vorgang, an dem die zuständigen Fachverwaltungen, er spreche jetzt von mehreren, weil es ja auch andere Ordnungsbehörden gibt, wo schneller gearbeitet werden muss. Wir haben hier eben einen Vorgang von einer historischen Dimension. Er weiß nicht, wann das erste Ordnungswidrigkeiten-Verfahren in diesem Zusammenhang mit einem Bescheid umgesetzt wurde. Er glaube, im Oktober, November gab es den ersten Bescheid und das trotz der Öffentlichkeit. Also, man könnte ja denken, "es wird mit einer besonderen Massivität gearbeitet, um dann schnell zu einem Ergebnis zu kommen. Alle Ressourcen werden auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden freigelegt." Das habe er jetzt so im Nachhinein nicht festgestellt, dass da mit einem besonders hohem Druck der Vorgang verfolgt wird, um auch schnell zu entsprechenden Ergebnissen zu kommen. Das führte ja im Ergebnis auch dazu, dass Herr Thiele bei seinem Besuch spät im Jahr ihm ganz stolz zeigte, so gefühlt, dass er hat jetzt hier einen Bußgeldbescheid bezahlt habe. Herr Thiele hatte den Eindruck, das war es. Der dachte, damit ist jetzt der Vorgang erledigt und jetzt kann man nach Vorne blicken. Dem ist ja nicht so. Das ist eben der Punkt, dass es dann eben offensichtlich auch bei denen, für die die Sanktion gilt, etwas auch missverständlich ankommt, wenn nicht mit einer besonderen Schnelligkeit gearbeitet wird.
Er will nicht und kann fachlich nicht beurteilen, ob das nicht schneller hätte gehen können. Nur im Ergebnis habe man einen Vorgang, wo der Tatzeitpunkt im Mai liegt und es vermutlich erst ein halbes Jahr später eine Teilsanktion gibt. Dies macht, glaube er, keinen Eindruck.

Herr Doering: Im vom BzBm genannten Brief steht, dass das Ziel der Maßnahme nach Angaben vom Eigentümer war, neue Liegeplätze für Boote zu schaffen. Woher hatte der BzBm diese Information? Man habe bisher etwas anderes gehört.

Herr BzBm Igel: Der gesamte Brief ist vom Umweltamt formuliert worden.

AfD-Fraktion:

Herr Bertram bedankt sich zunächst für die Beantwortung der Fragen und fragt den Bezirksbürgermeister abschließend, ob Herr Thiele nach seinem ersten Besuch nochmals bei ihm war - Herr BzBm Igel: Nein - und ob es ein schriftliches Dokument vom Rechtsamt zum Prüfauftrag gibt und äußert seine Verwunderung, wenn dem nicht so sei, also alle Aktivitäten nur mündlich ausgelöst wurden.

Herr BzBm Igel: Deshalb habe man dem Ausschuss das Protokoll der Besprechung des Fachbereiches Naturschutz vom 31.08. gegeben. Dazu war ja auch das Rechtsamt eingeladen und dort hatte der zuständige Kollege, der im Rechtsamt die ganzen baurechtlichen Fragen bearbeitet, seine Einschätzung mitgeteilt. Auf welcher Grundlage er diese Einschätzung gewonnen hat, ob es Aktenvorgänge des Stadtplanungsamtes waren, kann er nicht sagen. Da müsste der Ausschuss nachfragen, ob Akten des Stadtplanungsamtes beigezogen wurden. Der Kollege könnte das aber auch anhand der auch einfach öffentlich vorliegenden Informationen zu diesem Gebiet einschätzen. Da ist ja ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Da gibt es Karten. Er kann sehen, wie die Gebietseinschätzung der Umgebung ist und kann dadurch dann eben zu einer Einschätzung kommen, also er ist aus seiner Sicht gar nicht zwingend auf Akten des Bereiches Stadtplanung angewiesen. Er kann aber nicht ausschließen, dass er diese beigezogen hat.

Herr Bertram hakt nach in dem er aus dem genannten Protokoll zitiert.

Zum Prüfauftrag habe er vorhin ausgeführt. Sein Prüfauftrag beinhaltete nicht die Frage, ob es sich um einen Innen- oder Außenbereich handelt und dies an der Stelle naturschutzrechtliche Relevanz hat – da reichen seine Fachkenntnisse nicht aus. Ihn habe interessiert, welche Rechtsverstöße sind dort festzustellen, welche gesetzlichen Grundlagen und welche Zuständigkeiten. Das war der Wunsch, an sich auch für ihn zur Information. Es ging jetzt nicht darum, dass da tatsächlich etwas daraus folgt. Es ist aber etwas daraus gefolgt und das hat das Rechtsamt dann tatsächlich mündlich in dieser Besprechung dann mitgeteilt. Offensichtlich ist der Bereich Stadtplanung in der Folge damit auch umgegangen und hat sich dieser Einschätzung dann angeschlossen. Da wird aber bestimmt irgendetwas schriftlich vorliegen, aber das ist ihm nicht bekannt.

Herr Bertram fragt hinsichtlich der zugewiesenen Zuständigkeit von Herrn BzStR Geschanowski nach der Prüfung und dem vorliegenden Endergebnis des Stadtplanungsamtes und sieht eher Herrn Bezirksstadtrat Hölmer als fachlich zuständig an, da ein Großteil der Angelegenheit in seinen Bereich fällt. Der Fachbereich Naturschutz hat hier nur wenig Einflussmöglichkeiten, wenn man vom Röhricht absieht.

Herr BzBm Igel: Das Naturschutzamt hat ja die Verstöße gegen Umweltrecht zu ahnden und das ist ja auch der eigentliche Vorgang, um den es hier geht. Die Gebietseinschätzung ist ja für das Stadtentwicklungsamt ohne Relevanz. Es ist ja dort ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden mit der Zielrichtung Sondergebiet Wassersport, Wassertourismus. Wenn ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, werden ja die Stadtentwicklungsmöglichkeiten und die Bauentwicklungsmöglichkeiten innerhalb dieses B-Plan-Verfahrens geregelt. Das bedeutet, dass die Gebietseinschätzung, ob Innen- oder Außenbereich verliert an Bedeutung, weil ja ein B-Plan festgesetzt werden soll. Das heißt, für das Stadtentwicklungsamt ist es völlig nebensächlich, zweitrangig oder völlig irrrelevant, ob vorher diese Fläche als Innen- oder Außenbereich taxiert wird. Die BVV hat mit dem Bezirksamtsbeschluss ein B-Plan-Verfahren eingeleitet, das ja inzwischen auch mit einer Festsetzung endete. Damit sind die Bebauungsmöglichkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten festgesetzt. Wenn kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden wäre, hätte für die Bebauungsmöglichkeiten tatsächlich der Innen- oder Außenbereich eine Relevanz für die weitere Nutzung und Bebaubarkeit dieses Geländes. Aber genau das ist ja nicht passiert, da es ja ein Bebauungsplanverfahren gibt, sodass für die Stadtentwicklungsverwaltung es insgesamt ein nachrangiges Verfahren ist. Mit den Kollegen müsse der Ausschuss die Frage besprechen, was die Veränderungssperre und der Verstoß gegen die Veränderungssperre für eine Relevanz hat, denn das kann er nicht beurteilen. Aber von Anfang an war klar, dass hier Verstöße gegen das Naturschutzrecht festzustellen sind, die geahndet werden müssen und die haben auf jeden Fall den Hauptschwerpunkt in der Zuständigkeit von Herrn Geschanowski.

CDU-Fraktion:

Herr Lawrenz: Wenn sich so ein Sachverhalt von Neuem auftun würde, wie würde sich die Zuständigkeit im BA-Kollegium eigentlich festlegen, weil er finde, das Vorliegen einer Veränderungssperre, also der Sicherung eines B-Plan-Verfahrens hat, erhebliche Bedeutung. Er fragt sich, ob man Zuständigkeiten im BA-Kollegium auch teilen kann oder ob man sagen kann, vermutlich gibt es einen Verstoß gegen irgend ein Umwelt- und Naturschutzrecht und es verbleibt dort die Zuständigkeit und im Baubereich gibt es keine Zuständigkeit?

Herr BzBm Igel: Es wurde nicht irgendeine Zuständigkeit neu festgelegt, sondern man habe eine Federführung beim Geschanowski gesehen, weil dort ein Großteil der Verstöße festzustellen sind. Deshalb hat Herr Geschanowski auch die Zuständigkeit für die Teilnahme an diesem Ausschuss erhalten. Zweifelsohne hat das Amt für Umwelt und Natur die Hauptlast im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und der Ahndung der Ereignisse, die dort passiert sind. Herr Lawrenz habe Recht, es geht hier jetzt nicht um eine Teilung von Zuständigkeit, sondern es geht darum eine Federführung zu sicher. Es kann immer sein, dass auch weitere Ämter beteiligt werden, zuarbeiten und unterstützen müssen. Das sehen man ja auch am Protokoll dieser Besprechung vom 31. August, dass eben andere natürlich auch beteiligt sind, aber eingeladen hat eben das federführende Amt. Das ist das Amt für Umwelt und Natur.

Herr Lawrenz fragt zum von Herrn Becke im Protokoll der Sitzung am 31.08.19 genannten Anliegenmanagementsystem auf sich?

[Fehler in der Audio-Aufzeichnung von 2,5 Minuten: Der BzBm erläutert das Anliegenmanagementsystem, welches im Ordnungsamt erprobt werde und dann im Bezirksamtskollegium thematisiert werden soll. Anschließend sprach Frau Borkenhagen.]

Herr Bertram: Kennen Sie den die aktuellen Pläne von Herrn Thiele? Hat er ihnen etwas präsentiert oder zugesandt und wie stehen Sie dazu?

Herr BzBm Igel: Herr Thiele hat sich bei ihm und auch die Pläne, die er dort hat, vorgestellt. Er habe das Gespräch auch dafür genutzt, sehr deutlich seine Meinung zu diesem Vorgang zu sagen, also auch Kritik zu üben und Herr Thiele hat seine Pläne vorgestellt für eine künftige Nutzung des Hafengeländes, gegen die aus meiner Sicht grundsätzlich nichts spricht. Er begrüße ausdrücklich, dass Herr Thiele das Gelände für die Öffentlichkeit zugänglich machen will. Er hat auch seine Bereitschaft bekundet, von sich aus einen Beitrag dafür zu leisten, dass die durch ihn verschwundene Insel doch ein Stück erlebbar wird, also im Grunde genommen sich ein Stück selbst bestrafe mit einem zusätzlichen Aufwand, der nicht zu rechtfertigen wäre, möglicherweise, also der nicht per Sanktion verlangt werden kann. Was daraus geworden ist, weiß er allerdings nicht, ob Herr Thiele an den Plänen jetzt noch festhält oder was er da überhaupt macht. Am 4. Dezember 2018 hatte er den Gesprächstermin mit Herrn Thiele.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für das Erscheinen des Bezirksbürgermeisters und die Beantwortung der Fragen.


 
 

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