Auszug - Ausübung des Vorkaufsrechts durch Wohnungsbaugenossenschaften  

 
 
29. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 30.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:12 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VIII/0731 Ausübung des Vorkaufsrechts durch Wohnungsbaugenossenschaften
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0507/26/19
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, DIE LINKEBzVV
Verfasser:1. Gabriele Schmitz
2. Uwe Doering
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Der Antrag wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 11 / 2 / 1.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 04.04.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:

 

 Drs. VIII/0731

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter gemäß Baugesetzbuch auch von gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften ausgeübt werden kann.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.04.2019 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:2:1) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 2; Enthaltung: 1.


Realisierung:

 

(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache)

Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.

 

 

 
 

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