Auszug - Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Güterbahnhofgelände Köpenick berücksichtigen  

 
 
28. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 03.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VIII/0712 Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Güterbahnhofgelände Köpenick berücksichtigen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0504/26/19
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, B'90GrüneBA, StadtStraGrüUm
Verfasser:Marc Oliver Ram 
Drucksache-Art:AntragZwischenbericht in MdV
Ortsbezüge:Bezirksregion 19 Dammvorstadt

Herr Ram (SPD) stellt den Antrag vor und macht einen Änderungsvorschlag. Gemeinwohl orientiert soll eingefügt werden. Herr Doering (DIE LINKE) schlägt vor, Gemeinwohl orientiert nur für die Landeseigenden Flächen zu fordern. Herr Stahlberg (AfD) unterstützt Genossenschaften, lehnt aber Enteignung ab. Herr Vogel (CDU) unterstützt den Antrag und fragt, welche Genossenschaft sind nicht Gemeinwohl orientiert? Er kann aber mit der Formulierung leben.

Antrag wird mit Änderungen im Ausschuss abgestimmt.

Abstimmung: 13/0/0


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 07.03.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:

 

 Drs. VIII/0712

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Wohnungsbaugenossenschaften stärker als bisher geplant beim Wohnungsneubau auf dem Gelände des Entwicklungsgebietes Güterbahnhof Köpenick berücksichtigt werden. So sollten Wohnungsbaugenossenschaften die Möglichkeit erhalten, mindestens 50 Prozent der geplanten Neubauwohnungen zu realisieren. Die Grundstücke sollten ihnen ferner zum Verkehrswert angeboten sowie Vorkaufsrechte des Landes für den Fall des Wiederverkaufs gesichert werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 03.04.2019 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Wohnungsbaugenossenschaften stärker als bisher geplant beim Wohnungsneubau auf dem Gelände des Entwicklungsgebietes Güterbahnhof Köpenick berücksichtigt werden. So sollten gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugenossenschaften die Möglichkeit erhalten, auf landeseigenen Flächen mindestens 50 Prozent der geplanten Neubauwohnungen zu realisieren. Die Grundstücke sollten ihnen ferner zum Verkehrswert angeboten sowie Vorkaufsrechte des Landes für den Fall des Wiederverkaufs gesichert werden.


Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 0.


 
 

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