Auszug - Kindertagespflege stärken: Großtagespflegestellen sind keine Zweckentfremdung  

 
 
31. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VIII/0703 Kindertagespflege stärken: Einzeltagespflegestellen und Verbundtagespflegestellen sind keine Zweckentfremdung
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0502/26/19
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, DIE LINKEBzBm
Verfasser:Ellen HaußdörferIgel, Oliver
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:CDU
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Frau Rohde erläutert den Antrag.

Frau Hölling begrüßt den Vorschlag und gibt folgende Hinweise:

  1. Die fachlich korrekte Bezeichnung ist Verbundtagespflegestelle (statt Großtagespflegestelle).

2   Der Antrag sollte auch für die Einzeltagespflegestellen (bis 5 Kinder) gelten. Hier besteht auch zunehmend der Bedarf die Betreuung der Kinder nicht mehr im eigenen Haushalt anzubieten, sondern dafür Wohnraum anzumieten.

3      Es sollte nicht nur das Genehmigungsverfahren vereinfacht, sondern auch gleichzeitig vereinbart werden, dass die Zweckentfremdungsabgabe entfällt.

Abstimmung:

Bei drei Stimmenthaltungen wird der Antrag einstimmig beschlossen.

(9 Ja / 0 Nein /3 Enthaltungen)


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 07.03.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss (federführend) und an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste (mitberatend) überwiesen:

 

 Drs. VIII/0703

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Großtagespflegestellen als Ausnahmetatbestand in die Zweckentfremdungsverbotsverordnung aufgenommen werden sowie das Genehmigungsverfahren (Nutzen von Wohnraum für Tagespflege) vereinfacht und positiv begleitet wird.

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.04.2019 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (9:0:3) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Kindertagespflege stärken: Einzeltagespflegestellen und Verbundtagespflegestellen sind keine Zweckentfremdung

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Einzeltagespflegestellen und Verbundtagespflegestellen als Ausnahmetatbestand in die Zweckentfremdungsverbotsverordnung aufgenommen werden sowie das Genehmigungsverfahren (Nutzen von Wohnraum für Tagespflege) vereinfacht und positiv begleitet wird. Die Zweckentfremdungsabgabe soll entfallen.

 

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: ;0 Enthaltung: 3.


 
 

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