Auszug - Verwaltungsverfahren bei Fördervergabe
Frau Frömel stellt das Verwaltungsverfahren vor. Im Ergebnis werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
In der Diskussion wurde erneut die Frage nach der Möglichkeit einer Festbetragsfinanzierung für die Projekte der Jugendarbeit diskutiert. Das Jugendamt sieht hierfür keine Möglichkeit. Mitglieder des JHA werden über einen entsprechenden Prüfantrag nochmal bitten zu prüfen, warum diese Finanzierungsart nicht zulässig sein soll. Frau Haußdörfer beantragt die Debatte zu beenden und den Antrag zu vertagen. Mit der Beantwortung der beabsichtigten Anfrage werden schriftliche Informationen zu den Gründen der Ablehnung dieser Finanzierungsart für die Projekte der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII durch das Jugendamt gegeben. Herr Werner zieht den Antrag zurück und wird die Beantwortung abwarten.
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